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14.02.2023

13:54

Privatverkauf

Diese Steuerfreibeträge gelten für Airbnb und Ebay

Von: Laura de la Motte

PremiumSeit diesem Jahr müssen Onlineplattformen Daten an den Fiskus melden. Welche Steuerfreibeträge es gibt und ab wie vielen Verkäufen man als gewerblich eingestuft wird.

Einnahmen durch Airbnb, Ebay und Co. müssen ab diesem Jahr gemeldet werden DigitalVision/Getty Images

Frau am Computer

Wer online viel verkauft, sollte ein Verkaufstagebuch führen.

Frankfurt Der Onlinehandel boomt. Dank Marktplätzen wie Airbnb, Ebay und Ebay Kleinanzeigen oder Viagogo können selbst Privatleute schnell ein paar Euro verdienen. Dafür interessiert sich der Fiskus, denn unter Umständen sind die Einnahmen steuerpflichtig.

Bisher mussten die Steuerbehörden den Onlineverkäufern jedoch blind vertrauen. Das ändert sich jetzt. Denn am 1.1.2023 trat aufgrund von EU-Vorschriften das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, das die Betreiber von Online-Verkaufsplattformen verpflichtet, den Steuerbehörden Verkaufsdaten zu melden – von gewerblichen sowie privaten Nutzern.

„Damit wird die Kontrolle für den Fiskus leichter. Das Risiko, erwischt zu werden, nimmt deutlich zu“, erwartet David Wenzel, Steuerberater aus Mömlingen.

Wichtig wird, künftig alle relevanten Verkäufe selbst korrekt in der Steuererklärung anzugeben. „Nicht erklärte Umsätze oder Gewinne können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden“, warnt Wenzel. Das Handelsblatt erklärt, welche Einnahmen über Onlineportale sie versteuern müssen, ab wie vielen Verkäufen Sie als gewerblich gelten und welche Freibeträge es gibt.

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