PremiumUnter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuererklärung auch für Studenten sinnvoll – mit Sicherheit dann, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.
Lernen und Steuern sparen
Spätestens im Zweitstudium lohnt sich für Studenten der Aufwand der Steuererklärung.
Quelle: E+/Getty Images
Frankfurt Die Schule ist vorbei, jetzt beginnt das Erwachsenenleben mit Autofahren, Studium an der Uni – und der ersten Steuererklärung. Das gilt auf jeden Fall fürs Zweitstudium. Im Erststudium können sich vor allem diejenigen die Steuererklärung noch sparen, die größtenteils von ihren Eltern gesponsert werden.
„Eine Ausnahme gilt nur für Studierende, die bereits ein eigenes Einkommen haben“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Gleiches gilt für den, der bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt, also in Steuerklasse VI veranlagt ist.
Viele Studenten arbeiten vor allem in der vorlesungsfreien Zeit. Wer dann im Monat über 450 Euro verdient, muss Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Bleiben sie aber aufs Jahr gerechnet unter dem Gesamtfreibetrag von 9744 Euro plus 1000 Euro Werbungskostenpauschale, können sich die angehenden Absolventen die kompletten Steuern durch eine Steuererklärung zurückholen.
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