Schnellere Abschreibung für PCs, höhere Pendlerpauschale, der Soli weitestgehend abgeschafft – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Steuerabrechnung
Übersicht im Papierwust lohnt sich. Steuerzahler können neue Ausgaben geltend machen.
Quelle: Johner Images Royalty-Free/Getty Images
Frankfurt Bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 stehen die Chancen auf eine Steuerrückerstattung wieder gut. Gleich mehrere Pauschalen und Freibeträge wurden angehoben. Besonders Kurzarbeiter sollten daran denken, ihre relevanten Ausgaben geltend zu machen, um eine drohende Steuernachzahlung möglichst klein zu halten. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Für Computerhardware, Zubehör (wie etwa Drucker, Scanner . . .) sowie Software, die ab 2021 gekauft wurde, gibt es die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. So können die Anschaffungsausgaben direkt als Werbungskosten im Anschaffungsjahr abgezogen werden. Bisher mussten Ausgaben über 800 Euro auf drei Jahre aufgeteilt werden.
Wer fürs Alter vorsorgt und regelmäßig in die Rentenversicherungen und/oder Verträge bei berufsständischen Versorgungswerken einzahlt, kann die Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro in der Steuererklärung angeben. Maximal können davon 92 Prozent abgesetzt werden.
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