PremiumIn der Coronapandemie wird das Arbeiten von zu Hause steuerlich besonders gefördert. Doch das Finanzamt prüft penibel. Was Arbeitnehmer wissen sollten.
Arbeiten zu Hause
Wer ein Arbeitszimmer geltend machen möchte, muss mit Nachfragen vom Finanzamt rechnen.
Quelle: E+/Getty Images
Frankfurt Das Homeoffice ist mit der Coronapandemie für viele zur Normalität geworden. Dabei ist der Begriff, der sogar so im Duden steht, oft nicht ganz treffend. Der Engländer nennt es eigentlich „working from home“. Denn die wenigsten Beschäftigten haben ja ein echtes „home office“, also Arbeitszimmer. Sie sitzen an einer Schreibtischecke im Gästezimmer oder mit ihrem Laptop am Küchentisch.
Rund 28 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Dezember 2021 ganz oder teilweise im Homeoffice. Im März waren es sogar 32 Prozent. Das zeigt eine Erhebung des Ifo-Instituts. Bisher konnte steuerlich nur ein echtes Arbeitszimmer abgesetzt werden. Die Aufwendungen zählen in der Steuererklärung als Werbungskosten. Und Werbungskosten wiederum werden vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen, sodass er am Ende weniger Steuern zahlt.
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