Wie Sie die Abschreibungsdauer clever reduzieren und Werbungskosten bei Leerstand vorwegnehmen. Ein Überblick für Vermieter über steuerliche Fallstricke und Sparmöglichkeiten.
Wohnhäuser in München
Immobilienbesitzer kommen um eine Steuererklärung nicht herum.
Quelle: dpa
Frankfurt Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, kommt um die Steuererklärung nicht herum. Sogenannte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig und müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Auf der anderen Seite können Vermieter aber auch zahlreiche Ausgaben beim Fiskus geltend machen. Diese senken die Steuerlast.
Vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung steckt in einer Immobilie erhebliches Steuersparpotenzial, aber auch später gibt es einige Optimierungsmöglichkeiten.
Wichtig zu wissen: Juristisch betrachtet sind Vermietung und Verpachtung zwei unterschiedliche Vorgänge. Im Gegensatz zu einem Mieter darf ein Pächter mit dem Objekt auch einen Gewinn erzielen, zum Beispiel weil es sich beim Pächter um ein Unternehmen handelt.
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Ob Sie als Eigentümer einer Immobilie jedoch Mieteinnahmen oder einen Pachtzins erhalten, spielt keine Rolle. Beides müssen Sie versteuern. Zur Vereinfachung ist daher im Folgenden nur noch vom Vermieter die Rede.
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