Bei verheerenden Unwetterschäden gibt es Steuererleichterungen. Auch Firmen und Personen, die bei der Beseitigung helfen, werden vom Fiskus honoriert.
Zerstörung am Ufer der Ahr
Die Finanzverwaltungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen helfen Betroffenen durch einen Katastrophenerlass.
Quelle: dpa
Frankfurt Vollgelaufene Keller, beschädigte Häuser, zerstörte Existenzen: Das Hochwasser in Westdeutschland im Juli 2021 hatte für Tausende Menschen dramatische Folgen. Doch nur 45 Prozent der Gebäude in Deutschland sind über eine Elementarschadenversicherung entsprechend abgesichert.
Bund und Länder haben daher ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen in Höhe von 30 Milliarden Euro beschlossen.
Daneben haben die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schon am ersten Tag nach dem Hochwasser einen konzertierten „Katastrophenerlass“ veröffentlicht.
Das Maßnahmenpaket wird in Notsituationen aktiviert und umfasst Steuererleichterungen, um die finanziellen Folgen eines Unglücks für die betroffenen Bürger und Unternehmen abzumildern.
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Unwetter nehmen zu: So begann das Jahr 2022 mit starken Stürmen. Die gute Nachricht ist: Der Fiskus hilft fast immer. Ob Vermieter, Mieter oder Eigennutzer, die Kosten für die Schadensbeseitigung nach Unwettern lassen sich teilweise von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Möglichkeiten.
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