Arbeitnehmer profitieren von Steuererleichterungen, Zuschüssen und Hilfsgeldern. Auch Unternehmen und Selbstständige erhalten Unterstützung.
Kurzarbeitergeld
Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen und zahlt das Geld auch aus.
Quelle: imago images/foto2press
Frankfurt Wegen der Coronakrise sind Tausende Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen in wirtschaftliche Problemlagen geraten. Für sie wurden für 2020 bis 2022 von Bund und Ländern verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Steuererleichterungen beschlossen, die die Schäden abfedern sollen. Eine Übersicht.
In einigen Branchen sind die Beschäftigten während der Coronapandemie besonders gefordert. Als Anerkennung dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen „Coronabonus“ in Höhe von 1500 Euro über den regulären Arbeitslohn hinaus gewähren.
Die Sonderzahlung darf in allen Branchen einmal in der Zeit vom 1. März 2020 bis 15. März 2022 ausgeschüttet werden. Sie muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Denn der Coronabonus ist sozialversicherungs- und steuerfrei. „Diese Prämie beeinflusst – anders als etwa das Kurzarbeitergeld – auch nicht den persönlichen Steuersatz“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×