Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuererklärung auch für Studenten sinnvoll – mit Sicherheit dann, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.
Frankfurt Die Schule ist vorbei, jetzt beginnt das Erwachsenenleben mit Autofahren, Studium an der Uni – und der ersten Steuererklärung. Das gilt auf jeden Fall fürs Zweitstudium. Im Erststudium können sich vor allem diejenigen die Steuererklärung noch sparen, die größtenteils von ihren Eltern gesponsort werden. „Eine Ausnahme gilt nur für Studierende, die bereits ein eigenes Einkommen haben“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Viele Studenten arbeiten vor allem in der vorlesungsfreien Zeit. Wer dann im Monat über 784 Euro verdient, muss Steuern und Sozialabgaben zahlen. Bleiben sie aber aufs Jahr gerechnet unter dem Gesamtfreibetrag von 9408 Euro, können sich die angehenden Absolventen die kompletten Steuern durch eine Steuererklärung zurückholen.
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