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27.09.2022

09:58

Steuer-Ratgeber

Steuererklärung für Kapitalerträge – Neun Regeln für Anleger

Von: Katharina Schneider, Laura de la Motte

PremiumSeit der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher geworden. Doch es gibt wichtige Neuerungen.

Ein Viertel der Zinsen, Dividenden, Aktien- und Derivategewinne müssen Anleger an den Fiskus abführen.Quelle: dpa

Börse Frankfurt

Ein Viertel der Zinsen, Dividenden, Aktien- und Derivategewinne müssen Anleger an den Fiskus abführen.

Quelle: dpa

Frankfurt Meist funktioniert die Besteuerung von Kapitalerträgen ganz einfach: Ein Viertel der Zinsen, Dividenden, Aktien- und Derivategewinne behält die Bank automatisch ein und führt sie an den Fiskus ab.

Doch in den Details gibt es einige Besonderheiten, zum Beispiel bei Kapitalanlagen im Ausland.

Noch dazu gab es zuletzt mehrere Neuerungen, die Anleger kennen sollten.

Eine davon die veränderte Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften, die seit 2021 greift.

Die wichtigsten Informationen rund um Kapitalerträge bei der Steuererklärung im Überblick:

1. Dieser Freibetrag gilt bei der Kapitalertragssteuer

Grundsätzlich gilt: Für Ledige bleiben jährlich Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro steuerfrei, bei Verheirateten sind es 1602 Euro. Um von diesem Sparerpauschbetrag direkt zu profitieren, müssen Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ist das nicht geschehen oder war die Verteilung auf mehrere Banken ungünstig, kann dies über die „Anlage KAP“ in der Steuererklärung korrigiert werden.

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