Wann benötigen Sie einen Steuerberater? Und welche Kosten fallen für eine professionelle Steuererklärung an? Ein Überblick.
Steuerberater
Trotz zunehmender Digitalisierung setzen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf persönliche Beratung.
Bild: dpa Picture-Alliance / zerocreatives
Nicht jeder weiß Bescheid über Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Und doch schlagen sich einige Arbeitnehmer oder Selbstständige einmal im Jahr mit einer Steuererklärung herum. Spätestens dann liebäugeln viele mit einem Steuerberater, um sich das komplizierte deutsche Steuerrecht zu ersparen. Doch was kostet so ein Experte? Wann lohnt es sich, zum Profi zu gehen?
Eigentlich brauchen die meisten angestellten Arbeitnehmer keinen Steuerberater. Sie können ihre Steuererklärung recht unkompliziert selbst erledigen. Das Programm „Elster“ der Finanzverwaltung oder eine Steuer-Software helfen dabei. Das gilt vor allem für diejenigen, die neben ihrem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte beziehen.
In einigen Fällen ist es dagegen besser, wenn sich ein Profi der Steuererklärung annimmt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es unterschiedliche Einkunftsarten gibt, etwa aus einer Selbstständigkeit, aus (ausländischen) Kapitalerträgen oder Steuersparmodellen sowie Vermietung und Verpachtung. Auch ganz spezielle Fälle erfordern das Wissen eines Steuerexperten.
Dazu zählen Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten (auch teilweise), Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in einem angrenzenden Land oder Erbfälle. Auch die eigene Solaranlage auf dem Dach kann eine Steuererklärung verkomplizieren.
Wer den Gang zum Steuerberater scheut, kann sich an die Lohnsteuerhilfe wenden. Diese berät Angestellte, Rentner und Pensionäre. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein. Diese kostet pro Jahr im Durchschnitt rund 150 Euro. 100 Euro davon sind als Steuerberatungskosten wiederum absetzbar.
Der Verein erstellt die Steuererklärung, übermittelt sie dem Finanzamt und übernimmt auch noch jede weitere Korrespondenz mit der Behörde. Auch bei einem Einspruch gegen den Bescheid oder einer Klage unterstützt die Lohnsteuerhilfe.
Wer neben seinem Arbeits- oder Alterseinkommen weitere Einkünfte bezieht, muss jedoch eine Grenze beachten. Bei mehr als 18.000 Euro Einkünften aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung muss ein Steuerberater ran. Dann darf die Lohnsteuerhilfe nicht mehr beraten. Das gilt ebenso bei Selbstständigen, gleich ob Freiberufler oder Gewerbetreibender: Sie müssen sich einen Steuerberater suchen.
Steuerberater unterstützen Angestellte, Selbstständige und Unternehmen in ihren Steuerangelegenheiten. Im Einzelnen übernehmen sie folgende Aufgaben:
Eine Methode, den richtigen Steuerberater zu finden, sind Empfehlungen aus dem Kollegen- oder Freundeskreis. Weiteren Aufschluss geben die Websites der Kanzleien. Gibt es hier bereits Steuertipps oder Videos mit nützlichen Inhalten? Sind die Qualifikationen der Mitarbeiter transparent dargestellt? Informationen zu den Kosten sind in der Regel selten zu finden.
In jedem Fall hilft ein Erstgespräch weiter, schließlich muss – neben der Qualifikation – auch die Chemie stimmen. Erklären Sie dabei Ihre persönliche Situation und Ihre Erwartungen. Haben Klienten einen „eigenen“ Ansprechpartner, oder wechselt dieser? Wie gut ist die Erreichbarkeit?
Einige Steuerberater haben sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert und sind auf diesem Gebiet besonders fit. Das können Landwirte, Handwerker, Freiberufler oder medizinische Berufe sein. Andere haben sich auf bestimmte Rechtsformen wie Genossenschaften spezialisiert, sind Experten bei Erbschaften und Schenkungen oder im internationalen Steuerrecht.
Wer ohne Empfehlungen auf die Suche nach einem Steuerberater gehen will, für den hat die Bundessteuerberaterkammer einen Suchservice eingerichtet. Hier lassen sich Spezialisten für bestimmte Fachgebiete oder nach Postleitzahlen finden, rund 15.000 Kanzleien und Berater sind gelistet.
Auch die Steuerberatergenossenschaft Datev bietet einen Suchdienst an. Auf Smartexperts.de präsentieren sich Datev-Mitglieder mit ihrem Angebotsprofil. Hier ist die Suche nach Ort und Themengebiet ebenfalls möglich.
Die Kosten für Steuerberater sind in der Vergütungsordnung für Steuerberater (StBVV) geregelt. Einen Überblick gibt eine Tabelle. Dort gibt es Bandbreiten, in denen der Steuerberater seine Gebühren festlegen kann. Ein Faktor bestimmt die endgültige Höhe der Steuerberaterkosten. Entsteht dem Experten ein höherer Aufwand, etwa durch zusätzliche Dokumentation oder Sortieren von Unterlagen, steigt dieser Faktor. Das kommt vor allem bei Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen vor. Die konkreten Kosten werden also so bestimmt: Grundgebühr x Faktor. Dabei haben unterschiedliche Tätigkeiten unterschiedliche Bandbreiten und unterschiedliche Tabellen als Grundlage.
Beispiele für Gebühren für Steuerberatungsleistungen nach StBVV:
Leistung | Faktor Bandbreite | Kosten |
Einkommensteuererklärung anfertigen (ohne Ermittlung der Einkünfte) | 1/10 bis 6/10 | Tabelle A, mindestens 8.000 Euro Gegenstandswert |
Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte (ohne Ermittlung der Einkünfte) | 1/10 bis 5/10 | Tabelle A, mindestens 8.000 Euro Gegenstandswert |
Körperschaftsteuererklärung | 2/10 bis 8/10 | Anlage A, mindestens 16.000 Euro Gegenstandswert |
Gewerbesteuererklärung | 1/10 bis 6/10 | Tabelle A, mindestens 8.000 Euro Gegenstandswert |
Umsatzsteuererklärung sowie ergänzende Anträge und Meldungen | 1/10 bis 8/10 | Tabelle A, mindestens 12.500 Euro Gegenstandswert (natürliche Personen) bzw. 25.000 Euro (Körperschaften) |
Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärung (ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung) | 2/10 bis 10/10 | Tabelle A, mindestens 16.000 Euro Gegenstandswert |
Ermittlung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) | 5/10 bis 30/10 | Tabelle B, mindestens 17.500 Euro Gegenstandswert |
Ermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) | 1/20 bis 12/20 | Tabelle A, mindestens 8.000 Euro Gegenstandswert |
Auch die Kosten für Besprechungen oder die Teilnahme an Prüfungen sind in der Tabelle A geregelt. Für Vorarbeiten oder die Prüfung des Steuerbescheids erhält der Steuerberater eine Zeitgebühr.
Beispiel: Kosten für eine Steuererklärung mit Einnahmen aus selbstständiger Arbeit über 30.000 Euro
Zunächst fertigt der Steuerberater eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Die volle Gebühr nach Tabelle B wären 203 Euro. Der Steuerberater darf 5/10 bis 30/10 davon berechnen. Bei einem mittleren Aufwand werden also etwa 17,5/10 fällig, das sind 345,10 Euro. Hinzu kommt die Einkommensteuererklärung über die Einkünfte. Hier beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A derzeit 892 Euro. 1/10 bis 6/10 Kosten darf der Steuerberater ansetzen. Bei einem ebenfalls mittleren Aufwand kommen hier 3,5/10, also 267,60 Euro zusammen.
Insgesamt zahlt der Klient Kosten für
Summa summarum sind das in diesem Beispiel 612,70 Euro. Darin enthalten sind noch keine Kosten für eine Umsatzsteuererklärung. Allerdings hat jeder ein Stück weit Einfluss auf die Höhe der Kosten. Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen sind, desto weniger Arbeit hat der Steuerberater und desto geringer fällt der Faktor – und damit die Rechnung – aus. Wer gern im Vorfeld wissen will, welche Kosten ungefähr auf ihn zukommen, kann sich das mit dem Steuerberatervergütungsrechner von Cyberlab annäherungsweise ausrechnen.
Die Rechnung des Steuerberaters sollte die Gebühren (Grundgebühr und Faktor) für die einzelnen Positionen auflisten. Auch die Auslagen und die angewandten Vorschriften sollten aufgeführt sein. Gebühren, die nach Zeit abgerechnet werden, sollten den Stundensatz und die aufgewendete Zeit sowie die Art der Tätigkeit umfassen. Grundsätzlich sollte auch erkennbar sein, nach welcher Gebührenverordnung derzeit abgerechnet wird. Heraus kommt eine Nettosumme, der die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
Für ihre Tätigkeit rechnen Steuerberater üblicherweise nach einem mittleren Faktor ab. Dies ist der Berufsgruppe rechtlich auch in aller Regel erlaubt. Natürlich steht es Steuerberatern offen, auch nach einem geringeren Satz abzurechnen. Wird allerdings ein höherer Satz gewählt, muss das in jedem Einzelfall begründbar sein.
Ja, Steuerberatungstätigkeiten sind in aller Regel zuletzt teurer geworden. Zum 1. Juli 2020 gab es eine umfassende Veränderung der Steuerberatervergütungsverordnung. Die brachte eine Erhöhung der Wertgebühren um rund zwölf Prozent mit sich. Steuerberater können damit nicht nur für eine durchschnittliche Tätigkeit mehr Grundgebühr abrechnen, sondern sind durch die Veränderung sogar dazu verpflichtet.
Haben Steuerpflichtige also zuletzt mehr Geld für ihre Steuerberatung bezahlt, kann das sowohl der neuen Verordnung geschuldet sein als auch einem entstandenen Mehraufwand. Eine Veränderung der Preisstrukturen innerhalb der Kanzlei ist ebenfalls denkbar. Etwa durch Inflation oder die gestiegenen Energiekosten. Das zeigt sich, wenn ein Steuerberater zuvor nach einem niedrigen als dem mittleren Faktor abgerechnet hat, nun aber mehr Geld verlangt. Dann empfiehlt sich ein genauerer Blick auf die Rechnung. Bleiben die Hintergründe der Erhöhung unklar, bringt eine persönliche Nachfrage oft Klarheit.
Dieser Artikel erschien bereits am 18.01.2023. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.
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