2021 haben rund 31,6 Millionen Bürger ihre Steuererklärung ans Finanzamt übermittelt. Der Weg dahin ist für viele müßig. Doch es gibt Hilfe, die günstig sein kann.
Wer die Steuererklärung abgibt, bekommt durchschnittlich 1000 Euro vom Fiskus zurück
Wer die Steuererklärung nicht allein machen will, bekommt Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein.
Bild: dpa
Für die meisten Deutschen lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben. Durchschnittlich erhält jeder Steuerzahler so eine Rückzahlung von 1072 Euro vom Fiskus. Dennoch schrecken viele davor zurück, eine Steuererklärung zu machen – zu kompliziert, unverständlich, kleinteilig. Wer sich Arbeit sparen will, holt sich deshalb Hilfe, oft von einem professionellen Steuerberater. Es gibt allerdings eine Alternative, die den Geldbeutel schont: den Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für seine Mitglieder. Lohnsteuervereine existieren seit den 60er-Jahren und wurden von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer gegründet – sie sind also eine Selbsthilfeeinrichtung mit dem Zweck, Hilfestellung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG) zu geben. Für sie gilt eine automatische Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung analog zum Steuerberater. Lohnsteuerhilfevereine wurden auf das Drängen von Gewerkschaften hin ins Leben gerufen. Sie wirtschaften kostendeckend und legen keinen Fokus auf Gewinne.
Bei der Erstellung der Steuererklärung achten Lohnsteuervereine darauf, sämtliche Zulagen auszuschöpfen. Sie stellen auch Anträge auf Freibeträge beim Finanzamt und kümmern sich um die Vorausberechnung der Steuererstattung bzw. Nachzahlung. Der Lohnsteuerverein prüft den Steuerbescheid seines Mitglieds und übernimmt im Falle eines Rechtsstreits auch seine Vertretung vor dem Finanzgericht.
Auch der Staat hat ein Interesse daran, Lohnsteuerhilfevereine zu erhalten: Er will Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine vergleichsweise günstige steuerliche Beratung bieten.
Voraussetzung ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein. Den Jahresbeitrag errechnet der Verein abhängig vom Einkommen des Mitglieds. Er liegt zwischen 50 und 400 Euro.
Angestellte, Beamte und Rentner sowie Besitzer einer kleinen Photovoltaik-Anlage dürfen sich Hilfe vom Lohnsteuerhilfeverein holen – Selbstständige und Gewerbetreibende nicht. Eine weitere Einschränkung: Beraten lassen kann sich nur, wer maximal 18.000 Euro an Einkünften aus Kapitalanlagen und Vermietung oder Verpachtung verdient.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen – im Gegensatz zu Steuerbevollmächtigten, Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften – ihre Mitglieder nicht uneingeschränkt in allen Steuersachen beraten. Die Beratungsgebiete des Lohnsteuerhilfevereins beschränken sich auf Hilfe zu:
Es gibt in Deutschland zur Zeit rund 720 Lohnsteuerhilfevereine und deutschlandweit ca. 11.700 Beratungsstellen, gibt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) an. Mehr als fünf Millionen Mitglieder seien derzeit in allen Lohnsteuerhilfevereinen registriert. Der BVL vertritt aktuell 314 Vereine mit etwa 8000 Beratungsstellen.
Die Dachorganisation bietet auf ihrer Homepage eine bundesweite Suchfunktion. Auch unter beratungsstellensuche.de können Lohnsteuerhilfevereine gefunden werden.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), nach eigenen Angaben Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, verfügt über mehr als 3000 Beratungsstellen für rund 1,2 Millionen Mitglieder. Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zählt zu den größten Vereinen Deutschlands und kommt auf mehr als 300 Beratungsstellen und rund 700.000 Mitglieder.
Ja. Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag an ihren Verein. Dieser errechnet sich abhängig vom Einkommen des Mitglieds. Er liegt zwischen etwa 50 und 400 Euro.
Wurde ein Beratungstermin mit einem Lohnsteuerhilfeverein vereinbart, sollten als nächstes die benötigten Unterlagen gesammelt werden. Auf der Website des Lohnsteuerhilfevereins sind oft detaillierte Aufzählungen dazu, welche Dokumente benötigt werden, gelistet. In der Regel zählen dazu vor allem Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Einkommensnachweise (Rentenbescheid oder Mieteinnahmen). Es ist ratsam, sich darüber zu informieren, ob weitere Kosten geltend gemacht werden können: eine Weiterbildung als Werbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Ausgaben für Handwerker oder Gesundheitsausgaben können beispielsweise dazuzählen.
Die Beratung zur einfachen Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein dauert rund eine Stunde. Der Berater analysiert die Situation des Mitglieds und geht weitere mögliche Posten durch. Außerdem wird geklärt, wie Freibeträge und Förderungen bestmöglich ausgeschöpft werden können. Im Anschluss an die Beratung schätzt der Berater ein, ob eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung auf das Mitglied zukommen. Dann bearbeitet der Berater die Steuererklärung und leitet sie ans Finanzamt weiter. Er prüft anschließend auch den Bescheid des Finanzamts und legt gegebenenfalls Einspruch ein – wenn nötig, auch Klage vor dem Finanzgericht.
Dieser Artikel erschien bereits am 25.01.2023. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.
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