Handelsblatt App
Jetzt 4 Wochen für 1 € Alle Inhalte in einer App
Anzeigen Öffnen
MenüZurück
Wird geladen.

28.11.2019

16:35

Steuerfreie Extras

Sachbezüge per Prepaid-Karte bleiben steuerfrei – aber nicht ohne Bedingungen

Von: Katharina Schneider

Am Freitag stimmt der Bundesrat über das Jahressteuergesetz ab. Einen Steuervorteil bei Zuschüssen durch Prepaid-Karten soll es weiter geben – zumindest im Inland.

Mit Prepaidkarten können Nutzer in vielen Geschäften bezahlen, aber kein Geld abheben. Photo by Blake Wisz on Unsplash

Bezahlen per Karte

Mit Prepaidkarten können Nutzer in vielen Geschäften bezahlen, aber kein Geld abheben.

Frankfurt Für Christian Aubry, Florian Gottschaller und Patrick Löffler waren die vergangenen Monate eine Zitterpartie. Ihre Unternehmen Edenred, Spendit und Givve bieten Prepaidkarten an, die von zahlreichen Arbeitgebern genutzt werden, um ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra zukommen zu lassen. Pro Monat können Chefs die Karten mit bis zu 44 Euro aufladen, ohne dass darauf Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Dieser Steuervorteil war zwischenzeitlich in Gefahr, scheint aber nun gerettet. Unsicherheiten gibt es allerdings noch in den Details.

Gründe für das Bangen um den steuerfreien Zuschuss per Karte waren in den vergangenen Monaten ein Gesetzentwurf und die Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs. Nun aber gibt es zumindest eine Klarstellung im sogenannten Jahressteuergesetz, kurz für „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.

Darin wird definiert, wann es sich bei Gutscheinen und Geldkarten um einen steuerfreien Sachbezug handelt. Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, an diesem Freitag wird der Bundesrat darüber entscheiden. Zum Jahreswechsel soll die Klarstellung in Kraft treten.

Sebastian Brehm, der für die CSU im Finanzausschuss des Bundestags sitzt, erklärt die Absicht der Politik so: „Prepaidkarten sind ein modernes Vehikel, mit dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra gewähren können. Unsere Absicht war es, diese Karten weiterhin zu erlauben und in ihren Funktionen nicht unnötig einzuschränken“, sagte er dem Handelsblatt.

Wichtig: Auch wenn viele solcher Karten das Logo des Kreditkartenanbieters Mastercard tragen, können die Nutzer damit kein Geld an Automaten abheben. Auch Bargeldauszahlungen an Supermarktkassen sind verboten.

Eine Unsicherheit bleibt für die Kartenanbieter dennoch: Der Gesetzentwurf verweist auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), und demnach dürften die Karten nur im Inland oder nur in einem sehr beschränkten Rahmen eingesetzt werden. Die Kartenanbieter Gottschaller und Löffler sagen unisono: „Wir sind sicher, dass wir den Einsatz der Karten bereits ausreichend beschränken, könnten aber zusätzlich die Nutzung im Ausland unterbinden.“ Aubry ist skeptischer. „Wenn man das Gesetz streng auslegt, muss die Zahl der Kartenakzeptanzstellen womöglich stärker beschränkt werden“, sagt er.

Sechs Millionen betroffene Arbeitnehmer

Das neue Gesetz betrifft nicht nur Anbieter von Prepaidkarten. Nach Schätzungen von Edenred gibt es in Deutschland rund sechs Millionen Arbeitnehmer, die von ihren Chefs Sachbezüge mithilfe von Geschenkgutscheinen oder Guthabenkarten bekommen. Das Unternehmen stützt sich dabei auf eine Ipsos-Studie, die es vor zwei Jahren in Auftrag gegeben hatte.

Wie genau der Gesetzestext ausgelegt wird, liegt ab Januar erst mal im Ermessen der Finanzämter. Für Rechtssicherheit und eine einheitliche Handhabe könnte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einer Klarstellung sorgen. „Ich gehe fest davon aus, dass es ein solches BMF-Schreiben geben wird“, sagt CSU-Mann Brehm. Da sich das Ministerium dafür aber mit den Bundesländern abstimmen müsse, sei damit frühestens im Januar zu rechnen. Das BMF selbst wollte sich auf Anfrage des Handelsblatts nicht zu weiteren Schritten nach der Verkündung des Gesetzes äußern.

Gottschaller und Löffler wollen nun zunächst auf das BMF-Schreiben warten. „Nach unserem Verständnis ist es der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, unsere heutigen Sachbezugskarten ohne zusätzliche Einschränkungen weiter zu erlauben“, sagen sie. Anders Aubry: „Wir empfehlen unseren Kunden nun, erneut bei ihrem Steuerberater und Finanzamt anzufragen und notfalls auf Karten mit einer geringeren Zahl von vertraglich angeschlossenen Akzeptanzstellen auszuweichen.“

Steuerfreie Extras sind bei Arbeitgebern ein beliebtes Mittel, um ihren Mitarbeitern über den steuerpflichtigen Arbeitslohn hinaus etwas Gutes zu tun. Als Alternative zu den Sachbezügen in Höhe von maximal 44 Euro pro Monat können Arbeitgeber ihren Angestellten auch eine Weiterbildung bezahlen. Damit die Kosten dafür nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen, muss die Weiterbildung ganz überwiegend dem Interesse des Arbeitgebers dienen.

Auch das Jobticket kann steuerfrei gewährt werden, Arbeitgeber können in Versicherungen zur Altersvorsorge einzahlen, Gesundheitskurse finanzieren, einen Dienstwagen oder ein Dienstfahrrad bereitstellen oder auch einen Zuschuss zur Kinderbetreuung geben. Die 44-Euro-Sachbezüge gelten jedoch als besonders beliebt, da Mitarbeiter sieflexibel einsetzen können.

Direkt vom Startbildschirm zu Handelsblatt.com

Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.

Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.

×