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28.02.2023

18:00

Steuertipp

Käufer können bei unerschlossenen Grundstücken auf niedrigere Grunderwerbsteuer hoffen

Von: Martina Schäfer

PremiumBeim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von der Gemeinde richtet sich die Steuer nur nach dem Kaufpreis ohne Erschließungskosten, stellte der BFH klar.

Unerschlossene Grundstücke liegen außerhalb von Ortschaften und haben keinen Anschluss an die Wasser-, Abwasser-, Strom- und Heizungsnetze. dpa

Pferdekoppel

Unerschlossene Grundstücke liegen außerhalb von Ortschaften und haben keinen Anschluss an die Wasser-, Abwasser-, Strom- und Heizungsnetze.

Berlin Wer bereits ein Eigenheim gebaut hat, weiß es: Egal wie gut die Kosten vorab kalkuliert wurden – während der Bauzeit wird es fast immer teurer als gedacht. Entweder kommen während der Bauzeit unerwartete Ausgaben hinzu oder die Preise ziehen an.

Verlassen können wollen Bauherren sich dann wenigstens auf die Abgaben, die rund um Haus und Grundstück zu zahlen sind. Doch auch hierbei kann es zu bösen Überraschungen kommen. Dies erlebte ein Ehepaar, das von einer Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück kaufte.

Die beiden Käufer verpflichteten sich bei Erwerb des Grundstücks, für die kommende Erschließung einen festgelegten Betrag zu leisten. Entsprechend splittete sich der im notariellen Kaufvertrag aufgeführte Gesamtpreis in zwei Teilbeträge. Einer gab den Kaufpreis für Grund und Boden, der andere den für die Erschließung zu leistenden Betrag an. Dieser umfasste laut Vertrag alle bereits erbrachten sowie die noch entstehenden Kosten für die Ersterschließung.

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