Tarifuntreue Unternehmen von Staatsaufträgen ausschließen? Der Gesetzgeber sollte differenzierter denken.
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte, kein Geld vom Staat mehr für Unternehmen bereitzustellen, die sich der Sozialpartnerschaft in Form von Mitbestimmung und Tarifbindung entziehen.
Bild: imago images/Hanno Bode
Frankfurt Die Ampel will die Tarifbindung deutscher Unternehmen stärken. Jüngst wurden Pläne der Bundesregierung bekannt, Unternehmen von Aufträgen der öffentlichen Hand auszuschließen, die keiner Bindung an einen Tarifvertrag unterliegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte, kein Geld vom Staat mehr für Unternehmen bereitzustellen, die sich der Sozialpartnerschaft in Form von Mitbestimmung und Tarifbindung entziehen.
Ist die Tarifbindung Garant für eine bessere Erfüllung staatlicher Aufträge und damit im Allgemeininteresse? Oder wird hier das falsche ordnungspolitische Mittel zur Erreichung eines legitimen Zwecks eingesetzt?
Wirtschaftssteuerung kann durch öffentliche Aufträge erfolgen, die für ein dreistelliges Milliardenvolumen jährlich stehen. Allerdings besteht der Irrglaube, Tarifbindung wäre dabei ordnungspolitisch angebracht. Das ist weder rechtlich noch ökonomisch nachvollziehbar.
Die negative Koalitionsfreiheit wird beschränkt. Eine Förderung der Tarifautonomie durch mehr Tarifbindung ist empirisch nicht nachgewiesen. Die Absicherung ausreichender Lohnniveaus bei der Auftragserfüllung erledigen mittlerweile Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Der Gesetzgeber sollte differenzierter denken. Mit Environment, Social, Governance (ESG) stehen passendere Steuerungsinstrumente zur Verfügung.
Tobias Neufeld ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Arqis und Autor der Fachzeitschrift „Betriebsberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.
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