Handelsblatt App
Jetzt 4 Wochen für 1 € Alle Inhalte in einer App
Anzeigen Öffnen
MenüZurück
Wird geladen.

13.03.2023

12:29

Votum

Verbandsklagen müssen klare Grenzen haben

Von: Alexander Pradka

Verbraucher sollen künftig auf Schadensersatz gegen Unternehmen klagen können, ohne eine Individualklage führen zu müssen. Enge Voraussetzungen sind dabei vernünftig.

Zum Schutz der Verbraucher sei es nötig, unerlaubte Praktiken flächendeckend zu beenden und „Abhilfe zu schaffen“, heißt es im Gesetzentwurf aus Buschmanns Ressort. dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

Zum Schutz der Verbraucher sei es nötig, unerlaubte Praktiken flächendeckend zu beenden und „Abhilfe zu schaffen“, heißt es im Gesetzentwurf aus Buschmanns Ressort.

Gerade hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie vorgelegt.

Künftig können Verbraucherverbände die Erfüllung gleichartiger Ansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher direkt einklagen – ein Recht, das auch entsprechend qualifizierten Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt, zustehen soll.

Es ist richtig, dass der europäische Gesetzgeber nach dem mäßigen Erfolg der Musterfeststellungsklage den Weg zur Leistungsklage eröffnet hat. Richtig ist aber auch, dass Deutschland klare Grenzen setzt: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst aktiv werden und sich zum Verbandsklageregister anmelden - und sie müssen das laut aktuellem Entwurf auch bis spätestens zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung.

Dabei sollte es bleiben, der Zeitpunkt ist ohnehin spät gewählt, und irgendwann muss jedes Unternehmen im Sinne der Rechtssicherheit wissen, was auf es zukommt.

Ein Knackpunkt ist die geforderte Gleichartigkeit der anzumeldenden Ansprüche. Sie müssen auf demselben oder einem vergleichbaren Sachverhalt beruhen, und für sie müssen die gleichen Tatsachen- und Rechtsfragen entscheidungserheblich sein. Da besteht einiger Interpretationsspielraum, den die Rechtsprechung inhaltlich wird klären müssen.

Alexander Pradka ist leitender Redakteur bei der Fachzeitschrift „In-house Counsel“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.

Direkt vom Startbildschirm zu Handelsblatt.com

Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.

Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.

×