Das Sturmtief „Bernd“ zeigt einmal mehr, wie unberechenbar Umweltgefahren für Leben, aber auch Hab und Gut sind. Wie sich Menschen materiell absichern können.
Unwetter in Rheinland-Pfalz
Weitgehend zerstört und überflutet ist das Dorf Insul nach massiven Regenfällen und dem Hochwasser der Ahr. So mancher fragt sich: Wer kommt für welche Schäden auf?
Bild: dpa
Frankfurt Überflutete Straßen und Kanäle, Wasser im Keller und Erdgeschoss, weggeschwemmte Autos: Was Starkregen bedeutet, mussten viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz in der Nacht zum Donnerstag auf bittere Art erfahren.
Wenn in einer Stunde 15 bis 25 Liter Niederschlag pro Quadratmeter fallen, können Boden und Kanalisation diese Wassermassen nicht mehr aufnehmen, und es kommt zu Überflutungen. Wer glücklich mit Leib und Leben davongekommen ist, dem droht nicht selten massiver materieller Schaden.
„Es zeichnet sich ab, dass sich dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zu einem der schadenträchtigsten seit 2013 entwickeln könnte“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV. Bereits im Juni hätten Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht, berichtet er.
Zwar zahlen dem GDV zufolge die Sach- und Kfz-Versicherer für Elementarschäden im langfristigen Mittel etwa 3,7 Milliarden Euro pro Jahr an die Kunden aus. Da extreme Niederschläge immer häufiger vorkommen, gilt es jedoch, folgende Punkte zu vermeiden, um zumindest künftig gegen Unwetter dieser Art besser gewappnet zu sein.
Zu Recht sorgten sich nun Betroffene, ob aktuelle Schäden an Autos, Häusern und Straßen überhaupt versichert sind, sagt Bianca Boss, Sprecherin des verbrauchernahen Bundes der Versicherten (BdV): Denn „für viele solche Unwetterschäden reicht die einfache Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht aus.“
Sturmschäden sind zwar von der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und anderen beweglichen Gegenständen. Für zerstörte Fensterscheiben und abgedeckte Dächer oder Ähnliches ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, sie richtet sich an die Hauseigentümer. Schäden durch einen Blitzschlag und durch Überspannung sind ebenfalls abgesichert.
Um aber auch bei Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben abgesichert zu sein, ist der Abschluss eines Zusatzschutzes notwendig. Abgedeckt werden diese Gefahren von der Elementarschadenversicherung, oft auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt.
In der Regel gibt es diese Versicherung nur in Kombination mit einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung. Üblich ist auch eine Selbstbeteiligung, damit „Prämien auch bei insgesamt steigenden Risiken bezahlbar bleiben“, sagt Peter Schnitzler, Bereichsleiter für Sachversicherung für Privatkunden bei der Ergo Versicherung.
Dem GDV zufolge bieten immer mehr Versicherer aber bereits Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bereits inklusive Elementarschutz an. Bisher verfügen allerdings nur 45 Prozent der Gebäude in Deutschland über einen solchen Schutz.
Empfehlenswert ist ein Elementarschutz besonders für Menschen, die in der Nähe eines Gewässers wohnen. Wer keinen Schutz hat, obwohl er sich versichern könnte, kann im Ernstfall nicht auf die Hilfe des Staates hoffen.
Wer allerdings in Gebieten wohnt, die regelmäßig überschwemmt werden oder wo andere Elementarschäden auftreten, muss entweder sehr hohe Prämien zahlen, hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder bekommt den gewünschten Versicherungsschutz aufgrund des erhöhten Risikos womöglich gar nicht. Dies kann ebenso für Gebäude gelten, die schon einmal von einem Elementarschaden betroffen waren.
Wer an dieser Stelle vielleicht versucht, an Versicherungsprämien zu sparen, könnte im Schadensfall das Nachsehen haben. Denn liegt der Schadensfall nicht bei einem Anbieter, könnten sich die Versicherer darüber streiten, ob es sich bei bestimmten Gegenständen um bewegliche oder festverbaute Dinge handelt.
Wählt man dagegen einen Versicherer, übernimmt dieser dann jeweils die Reparaturkosten oder, bei einer kompletten Zerstörung des Hab und Guts, den Wiederbeschaffungspreis. Bei der Wohngebäudeversicherung wären das im schlimmsten Fall also die Kosten für den Abriss und den Bau eines neuen Hauses.
Nicht versichert werden können in der Regel Schäden durch Sturmfluten, auch nicht solche durch Grundwasser – jedenfalls, wenn es nicht an die Oberfläche dringt. Hauseigentümer, die einen Öltank haben, sollten zudem eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn für eine Verunreinigung des Grundwassers durch ausgelaufenes Öl zahlt die Elementarschadenversicherung nicht.
In jedem Fall sollten Betroffene den Schaden dokumentieren und dem Versicherer unverzüglich melden. „Machen Sie Fotos, dokumentieren Sie den Schaden und erstellen eine Liste der beschädigten Dinge“, rät Boss vom BdV. Und im Zweifel schade es nicht, beim Versicherer zu fragen, welcher Schritt als Nächstes zu tun sei. Betroffene sind auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Schaden nicht noch größer wird. Ein kaputtes Fenster muss abgedichtet, Hausrat – sofern möglich – in Sicherheit gebracht werden.
Gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch Sturm und Hagel sind Autobesitzer in der Regel geschützt, wenn sie über eine Teilkaskoversicherung verfügen. „Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus“, sagt BdV-Frau Boss. Damit die Versicherer einen Sturmschaden begleichen, muss normalerweise mindestens Windstärke acht geherrscht haben.
Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten oder zahlt den Zeitwert des Fahrzeugs von vor dem Schaden aus. Die Teilkaskoversicherung zahlt aber auch nur dann, wenn das Auto durch lose Teile wie etwa herabfallende Äste oder Dachziegel beschädigt wurde. Entsteht der Schaden durch Teile, die mit dem Auto fest verbunden sind, zahlt der Versicherer in der Regel nicht.
Die ohnehin dringend empfohlene Privat-Haftpflichtversicherung kann auch bei Sturmschaden nützlich sein: Nicht ganz trivial ist der Fall, wenn ein Baum von einem Privatgrundstück auf ein parkendes Auto fällt. War der Baum schon vor dem Sturm beschädigt, hat der Besitzer möglicherweise seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Dann müsste dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden regulieren.
Ist jedoch ein gesunder Baum bei Sturm auf das Auto gefallen, wäre das höhere Gewalt und die Teilkasko des Autobesitzers zuständig. Die Teilkasko übernimmt nur die unmittelbaren Sturmschäden. Die sogenannten mittelbaren Schäden am eigenen Auto sind nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ein mittelbarer Schaden wäre etwa, wenn der Fahrer wegen umgestürzter Bäume auf der Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.
In der Teilkaskoversicherung ist auch das Risiko einer Überschwemmung abgesichert. Allerdings müssen die Versicherten ihr Auto umparken, sobald es Hochwasserwarnungen gibt. Manche Versicherer verweigern bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung.
Damit müssen Versicherte auch rechnen, wenn sie trotz polizeilicher Warnung in überschwemmte Gebiete fahren.
Hier wäre zwar die Vollkaskoversicherung zuständig. Doch auch sie übernimmt möglicherweise nur einen kleinen Teil des Schadens. Der Bund der Versicherten (BdV) rät, einen Versicherer zu wählen, der in der Kaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet.
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