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17.03.2023

10:10

Pflegeheim kosten: Eigenanteil & Zuschüsse Maskot/Getty Images

Gut betreut im Alter

Pflegeheim kosten: Eigenanteil & Zuschüsse - wer zahlt was?

Pflegeheim-Kosten

Wie viel ein Pflegeheim 2023 kostet und was der Staat zahlt

Von: Alina Ruge, Thomas Regniet

Wenn das Alleinleben im Alter nicht mehr funktioniert, ist ein Pflegeheim meist die einzige Lösung. Dabei fallen aber hohe Kosten an. Doch der Staat zahlt auch Zuschüsse. Ein Überblick.

Reicht die Pflege daheim durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr aus, müssen pflegebedürftige Personen oftmals in ein Pflegeheim ziehen. Ist die passende Einrichtung gefunden, stellt sich für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Frage: Wer zahlt was? Wir zeigen einen aktuellen Überblick und die wichtigsten Fragen rund um die Zuschüsse der Pflegeversicherung und den Eigenanteil der Pflegekosten.

Wie viel kostet ein Pflegeheim?

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim hängen von verschiedenen Faktoren ab. So unterscheiden sich die Pflegekosten je nach Pflegeheim, der Zimmerausstattung sowie dem Ort und Bundesland. Einen Pauschalpreis für Pflegeheime gibt es also nicht. Viele Faktoren sind für die Kosten verantwortlich. Ein frühzeitiger Vergleich der jeweiligen Kostenfaktoren ist daher lohnenswert.

Wie setzen sich die Pflegekosten zusammen?

Die Heimkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Heimbetreiber können die Leistungen teilweise oder gesamt in die Pflegekosten einbeziehen. Die Verbraucherzentrale unterscheidet folgende Punkte für die Pflegekosten: 

  • Pflege und Betreuung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • gegebenenfalls Ausbildungsumlage 
  • gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen

Wer bezahlt die Kosten für eine Pflegeeinrichtung?

Anders als bei der Krankenversicherung, die im Normalfall für alle notwendigen Kosten zur ärztlichen Versorgung aufkommt, übernimmt eine Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Alles, was nicht durch den Zuschlag der Pflegeversicherung bezahlt werden kann, muss von den Pflegebedürftigen selbst oder ihren Angehörigen bezahlt werden. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als „Teilkostenversicherung“ bezeichnet.

Wie hoch ist der Eigenanteil an den Pflegekosten?

Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, wird ein Eigenanteil fällig. Der Grundbetrag des Eigenanteils ist für die Pflegegrade zwei bis fünf einheitlich und betrug nach dem Verband der Ersatzkassen (vdek) 2022 im Bundesdurchschnitt 1.139 Euro. 

Zu diesem Eigenanteil kommen noch die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und weitere individuelle Leistungen hinzu. Die Kosten hierfür sind je nach Pflegeheim unterschiedlich.

Aus Berechnungen des vdek geht hervor, dass die Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr insgesamt einen Eigenanteil von etwa 2.411 Euro pro Monat zahlen müssen.
(Stand 1. Januar 2023)

Übernimmt die Pflegeversicherung bei einem höheren Pflegegrad auch mehr Kosten?

Ja. Egal, ob gesetzlich oder privat pflegeversichert: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, muss hier seine Versicherungspflicht erfüllen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus der Versicherung, etwa durch einen Umzug ins Ausland, wieder aufgenommen zu werden.

Wie hoch die Kostenübernahme durch die Versicherung letztlich ist, hängt allerdings vom Pflegegrad ab. Die verbleibenden Pflegekosten müssen über den Eigenanteil bezahlt werden.

Pflegegeld bei stationärer Pflege: Das zahlt die Pflegeversicherung je Pflegegrad 

PflegegradZuschuss durch Pflegeversicherung
1125 Euro
2770 Euro
31262 Euro
41775 Euro
52005 Euro

Was zahlt die Pflegeversicherung für häusliche Pflegehilfe?

Wird die pflegebedürftige Person ambulant gepflegt, ist ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe möglich. Pro Monat zahlt die Versicherung für eine häusliche Pflegehilfe:

  • bis zu 724 Euro bei Pflegegrad 2
  • bis zu 1363 Euro bei Pflegegrad 3
  • bis zu 1693 Euro bei Pflegegrad 4
  • bis zu 2095 Euro bei Pflegegrad 5

Quelle: § 36 SGB XI Pflegesachleistung 

Was passiert, wenn die Rente der pflegebedürftigen Person nicht reicht?

Können die notwendigen Pflegekosten nicht von der Rente und dem Ersparten der pflegebedürftigen Person bezahlt werden, so werden die Angehörigen zur Kasse gebeten. Die Kinder der pflegebedürftigen Person können aber durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom sogenannten Elternunterhalt befreit werden. Haben die Kinder der zu pflegenden Person ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro, übernimmt das Sozialamt die Zuzahlung der Pflegekosten. Auf das Einkommen wird somit erst ab diesem Jahresbetrag zurückgegriffen. 

Das Einkommen des Ehepartners der Kinder wird hierbei nicht eingerechnet. Bevor die Sozialhilfe zugesprochen wird, kann es allerdings vorkommen, dass die Angehörigen ihr Einkommen und Vermögen dem Sozialamt gegenüber offenlegen müssen.

Können Angehörige die Pflegekosten für ihre Eltern steuerlich absetzen?

Kosten steuerlich absetzen kann immer nur die Person, die verpflichtet ist, sie zu tragen. Geht es um die Kosten für ein Pflegeheim, sieht das deutsche Steuerrecht erst einmal vor, dass Pflegebedürftige - und nicht etwa Angehörige - selbst dafür zahlen müssen. Für die Unterbringung und Versorgung sollen die Pflegebedürftigen mit Einkünften und ihrem Vermögen aufkommen. Die Pflegekosten können sie dann als außergewöhnliche Belastungen und teilweise auch als haushaltsnahe Dienstleistungen (falls das Pflegeheimzimmer als Haushalt der Person gilt) steuerlich geltend machen. 

Nur, wenn Pflegebedürftige weder ausreichende Einkünfte (unter 11.532 Euro im Jahr 2023) noch Vermögen (weniger als 5.000 Euro, sog. Schonvermögen) haben, gelten andere Regeln. Dann wird davon ausgegangen, dass die pflegebedürftige Person nicht in der Lage ist, die Pflege im Heim dauerhaft selbst zu bezahlen. Meist springt hier zunächst der Sozialstaat ein. Es sei denn, mindestens eines der Kinder hat ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro. In dem Fall kann der Staat das Kind (oder die Kinder, wenn mehrere Kinder über 100.000 Euro verdienen) dazu verpflichten, die Pflegekosten bei einer dauerhaften Unterbringung im Heim zu bezahlen. Es geht dann um eine sogenannte Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern. 

Da ein – oder auch mehrere Kinder – dann rechtlich verpflichtet werden, die Pflegekosten zu tragen, können diese auch steuerlich geltend gemacht werden. Als Unterhaltsleistungen und als außergewöhnliche Belastungen, jedoch nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen, wie der Bundesfinanzhof am 3. April 2019 entschieden hat. Denn: Das Pflegeheimzimmer zählt dann nicht zum Haushalt der Kinder, selbst wenn sie dafür zahlen.

Geht es um eine stationäre, also zeitlich begrenzte Unterbringung im Pflegeheim, gilt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.10.2010 gegenwärtig als Maßtab: Demnach können Pflegebedüftige die Kosten für die vorübergehende Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen, müssen die Kosten nach dem Grundsatz aber selber bezahlen. Eine Unterhaltsverpflichtung wird für derart kurze Zeiträume in aller Regel nicht erlassen. Daher können die Kinder hierfür typischerweise keine Kosten geltend machen.

In der Praxis gibt es allerdings – unabhängig davon, ob nun Pflegebedürftige selbst zahlen können oder ihre Kinder zahlen – folgendes Problem, wenn Kosten für ein Heim steuerlich geltend gemacht werden sollen: Den Gesamtkosten müssen Erstattungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung gegengerechnet werden. Hinzu kommt, dass ein weiterer Teil der Kosten als sogenannte zumutbare Belastung selbst getragen werden muss. Ist die Unterbringung im Pflegeheim dauerhaft, sodass der bisherige Haushalt aufgegeben wird, muss auch noch eine jährliche „Haushaltsersparnis“ in Höhe des Grundfreibetrags (2023: 10.908 Euro) abgezogen werden. Was am Ende an absetzbaren Kosten bleibt, ist dann meist nicht mehr allzu viel.

Etwas unkomplizierter ist es, wenn die Kinder die Eltern im eigenen Haushalt pflegen. Dann können die Kinder Pflegekosten auch ohne konkrete Nachweise geltend machen. Kosten für Pflegepersonal und Grundpflegemaßnahmen ebenso wie Tätigkeiten der Haushaltsführung sind zum Beispiel als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn sie im Haushalt der zu pflegenden Person durchgeführt werden. Haben die Kinder die Kosten getragen, können sie diese aus Gründen der Vereinfachung auch geltend machen.

Erstveröffentlichung: 9. Juli 2021 17:44 Uhr

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