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14.04.2021

14:07

Covid-19-Impfzertifikat

Digitaler Impfnachweis wird in Corona-App und E-Patientenakte integriert

Von: Julian Olk

Der offizielle deutsche Impfnachweis soll noch vor den Sommerferien über die Corona-Warn-App nutzbar sein, später auch über die elektronische Patientenakte.

Die Bundesregierung hat den Auftrag zur Entwicklung eines digitalem Impfpasses an ein Konsortium um den Softwarekonzern IBM vergeben. imago images/Future Image

Digitaler Impfpass

Die Bundesregierung hat den Auftrag zur Entwicklung eines digitalem Impfpasses an ein Konsortium um den Softwarekonzern IBM vergeben.

Düsseldorf Die Bundesregierung will zwei ihrer Kernprojekte bei der digitalen Pandemiebekämpfung zusammenbringen. Der in der Entwicklung befindliche digitale Covid-19-Impfnachweis soll künftig über die Corona-Warn-App (CWA) abrufbar sein. Die Gespräche für die Integration mit SAP und Telekom, die die CWA entwickelt haben, liefen bereits, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Darüber hinaus soll der Impfnachweis auch eine eigene App bekommen.

Zwischen Mitte Mai und Ende Juni soll das System zur Verfügung stehen, ist aus dem Ministerium zu hören. Den Auftrag für die Entwicklung hatte das Ressort von Minister Jens Spahn (CDU) vor einigen Wochen an ein Konsortium unter der Führung der Deutschlandtochter von IBM vergeben.

Personen, die gegen das Coronavirus geimpft werden, können im Impfzentrum oder vom impfenden Hausarzt einen Code bekommen, den sie einscannen und damit den Impfnachweis auf ihrem Smartphone speichern können. Der deutsche Impfnachweis ist Teil einer europäischen Initiative, die das Reisen während der Pandemie wieder erleichtern soll. Außerdem könnte der Nachweis auch im Inland zum Einsatz kommen, etwa als Einlasserlaubnis für Konzerte oder Restaurants.

Der digitale Impfnachweis ist vom digitalen Impfpass zu unterscheiden. Die Impfnachweis-App kann lediglich ein Zertifikat erstellen, dass spärliche Informationen als Beweis enthält, dass eine Person geimpft ist. Der digitale Impfpass hingegen ist wie das analoge „gelbe Heft“ ein medizinisches Dokument, in dem zum Beispiel das konkrete Vakzin oder der Impftermin vermerkt werden.

Außerdem sind in ihm nicht nur die Corona-, sondern jegliche Impfungen enthalten. Der digitale Impfpass soll Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden und ab 2022 zur Verfügung stehen.

Doppelte Übertragung in Patientenakte

Die Daten aus dem Impfnachweis werden auch in den digitalen Impfpass übertragen werden können. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, die Gematik arbeite an einem „Migrationsszenario“. Wie das konkret funktionieren wird, ist noch offen. Nutzen werden diese Übertragungsmöglichkeit aber wohl die wenigsten, schließlich lassen sich die meisten ihre Impfung gleich in ihr gelbes Heft auf Papier eintragen, das ab 2022 dann vollständig in die ePA überführt werden kann.

Interessanter hingegen ist der Hinweis, dass über die ePA auch ein Impfnachweis, also das Zertifikat, das bald womöglich Reisen und Konzertbesuche, abgebildet werden soll. In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es: „Als Teil der Migrationsstrategie der Gematik soll auch ein Impfnachweis auf Basis der ePA spezifiziert werden, der im Einklang mit den europäischen und internationalen Vorgaben für Impfprüfnachweise steht.“

Wie diese Übertragung konkret umgesetzt werden kann, ist noch nicht klar. Da IBM und seine Partner den Quellcode des Impfnachweises veröffentlichen werden, könnte dieser neben der CWA auch in andere Apps integriert werden – etwa die ePA-Apps der Krankenkassen.


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