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14.08.2022

20:09

E-Rezept und Co

Bundesgesundheitsministerium plant Digitalisierungsgesetz

Von: Annette Dönisch

Ein großer Arztsoftware-Hersteller kritisiert, dass der Entwurf eine komplette Umgestaltung des Marktes bedeuten würde.

Das Ministerium plant ein Gesetz zur Digitalisierung. imago images/Seeliger

Das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin

Das Ministerium plant ein Gesetz zur Digitalisierung.

Berlin Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat überraschend einen Referentenentwurf für ein Gesetz veröffentlicht, das stark auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens abzielt. Der Entwurf ging den Verbänden, darunter dem Digitalverband Bitkom und dem bvitg, am Donnerstag zu. Sie haben eine Woche lang Zeit, ihn zu kommentieren. Das BMG hat die Verbände zugleich zu einer Videokonferenz am 23. August eingeladen, um den Entwurf mündlich zu erörtern.

Der Referentenentwurf für das „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ enthält zum einen Regelungen für die Krankenhäuser. Zum anderen sollen digitale Anwendungen des Gesundheitswesens durch das geplante Gesetz nutzerfreundlicher und ihre Verbreitung gefördert werden.

Verbände haben eine Woche Zeit

Die Industrieverbände bvitg und Bitkom prüfen den Entwurf zurzeit. Der bvitg kritisiert den Zeitpunkt und die Länge der Kommentierungsphase. „Die Rückmeldungsfrist zur Verbändeanhörung von einer Woche in der Ferienzeit ist mehr als sportlich“, sagte die bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling zu Handelsblatt Inside. „Grundsätzlich finden wir den Gedanken, die Interoperabilität von IT-Systemen zu fördern, richtig.“

Der Entwurf zielt unter anderem darauf ab, dass die medizinischen Software-Systeme unterschiedlicher Anbieter interoperabel werden. Wechselt etwa ein Arzt den Anbieter seiner Praxissoftware, soll er die Daten leichter in ein neues System übertragen können. Die Leiterin der Digitalisierungsabteilung im BMG, Susanne Ozegowski, hatte dies bereits im Juni im Gespräch mit Handelsblatt Inside angekündigt. „Wenn ein Arzt sich für ein Praxisverwaltungssystem entschieden hat, muss er in der Lage sein, wieder zu wechseln“, sagte Ozegowski. Dies sei heute noch sehr schwierig. Daten könnten nicht von einem System in ein anderes übertragen werden.

Der große Arztsoftware-Hersteller Medatixx kritisierte im Gespräch mit Handelsblatt Inside die Pläne: „Der Entwurf würde eine komplette Umgestaltung des Arztsoftware-Marktes bedeuten“, sagte die Medatixx-Referentin für Politik und Verbände Jessica Birkmann. „Die Möglichkeit, das Software-System kostenlos zu wechseln, wird nicht dazu führen, dass die Ärzte tatsächlich wechseln.“ Dies sei für Praxen sehr aufwendig, da die Mitarbeiter geschult und die Prozesse umgestellt werden müssten.

Änderungen für E-Rezept

Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus Änderungen für das elektronische Rezept vor. Der E-Rezept-Barcode kann derzeit nur über eine App der Gematik in digitaler Form übertragen werden. Mit einer Gesetzesänderung soll ermöglicht werden, dass Schnittstellen zum E-Rezept-Server geschaffen werden. Auf diese Weise könnten Ärzte den E-Rezept-Barcode auch in andere Apps übertragen, beispielsweise in die Apps von Krankenkassen.

Die Krankenkassen sollen eine weitere das E-Rezept fördernde Maßnahme umsetzen: Sie sollen zusätzlich neben den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der neuesten Generation, die sie bereits auf Wunsch der Versicherten versenden müssen, die dazugehörigen PIN verschicken. Eine gesetzliche Verpflichtung zum PIN-Versand gibt es bisher noch nicht. Der Hintergrund ist, dass Versicherte unter anderem für die Anmeldung in der E-Rezept-App der Gematik sowohl die eGK der neuesten Generation als auch die dazugehörige PIN der Krankenkasse benötigen.

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