Herstellerverbände und die Krankenkassen haben sich auf die ersten Höchstbeträge für digitale Gesundheitsanwendungen im ersten Jahr der Erstattung geeinigt.
Digitale Gesundheitsanwendung
Hersteller und Krankenkassen haben sich bei den Preisen für Apps auf Rezept geeinigt.
Bild: obs
Köln Wenn es ums Geld geht, ist der Streit bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) vorprogrammiert. Auf der einen Seite stehen Firmen, die DiGA entwickeln, auf der anderen die gesetzlichen Krankenkassen, die für DiGA bezahlen. Sie werden durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vertreten.
Einige Monate lang haben Herstellerverbände und der GKV-Spitzenverband über den Preis für eine DiGA im ersten Jahr diskutiert. Bei Detailfragen wurden sie sich nicht einig. Deswegen musste die DiGA-Schiedsstelle vermitteln und Antworten festlegen. Der Schiedsspruch liegt Handelsblatt Inside vor.
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