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01.12.2022

06:24

Arbeitgeber müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zukünftig digital abrufen. IMAGO/blickwinkel

Schluss mit dem Gelben Schein

Arbeitgeber müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zukünftig digital abrufen.

Berlin Die Krankenkassen sind skeptisch: Ab dem 1. Januar startet das sogenannte Arbeitgeberverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arbeitgeber müssen dann die ärztliche Bescheinigung über eine Erkrankung ihrer Angestellten, früher Gelber Schein genannt, digital bei den Krankenkassen abrufen.

„Dass in diesem Verfahren alle Arbeitgeberanfragen von den Krankenkassen korrekt beantwortet werden können, setzt voraus, dass in 100 Prozent der Fälle eine elektronische Übermittlung der AU von den Ärzten an die Krankenkassen erfolgt“, sagte Ramona Edtmaier, Referentin für Leistungs- und Beitragsrecht vom Dachverband der betrieblichen Krankenversicherungen (BKK Dachverband) zu Handelsblatt Inside.

Auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 1,6 Millionen Mitgliedern weist daraufhin, dass die erste Stufe des Verfahrens, bei der Ärzte die eAU an die Krankenkassen übertragen, noch ausbaufähig ist: „Optimierungsbedarf besteht noch bei der Anzahl der teilnehmenden Arztpraxen“, schrieb die Krankenkasse Handelsblatt Inside.

Rund drei Viertel aller AU werden zwischenzeitlich von den Ärzten an die Krankenkassen digital übertragen, wie eine Umfrage von Handelsblatt Inside unter neun großen Krankenkassen im Oktober ergab. Rund ein Viertel der AU übermitteln Ärzte demnach weiterhin in Papierform an die Krankenkassen. Privatärzte sind darüber hinaus an dem Verfahren nicht beteiligt.

Arbeitgeber testen eAU freiwillig

Unternehmen können den Abruf der eAU bei den Krankenkassen seit
diesem Jahr freiwillig testen. Die Mobil Krankenkasse teilte Handelsblatt Inside mit, dass sie täglich elektronische Anfragen von Arbeitgebern erhalte. Sie könne aber nur bedingt eine Aussage über die Funktionsfähigkeit des Systems treffen.

„Da das Verfahren vollständig maschinell vorgesehen ist, sind wir bezüglich Fehler auf die Meldung der Arbeitgeber angewiesen“, schrieb die Mobil Krankenkasse Handelsblatt Inside. Die eingehenden Fehlermeldungen seitens der Arbeitgeber seien zwar überschaubar. „Wir erwarten jedoch gegebenenfalls eine Steigerung der Fehlermeldungen ab dem 1. Januar 2023, wenn eine verpflichtende Umsetzung für die Arbeitgeber vorgesehen ist“, teilte die Kasse mit.

Die Krankenkasse IKK classic erhielt im Rahmen der Tests des Arbeitgeberverfahrens bis Mitte Oktober rund 130.000 Anfragen von etwa 37.000 Betrieben. Die Krankenkasse registriere ein großes Interesse durch die Arbeitgeber. „Von uns angebotene Onlineseminare zur Einführung des eAU-Arbeitgeberverfahrens waren komplett ausgebucht“, schreibt die IKK classic.

Vonseiten der Unternehmen ist bisher unbekannt, wie sie das Verfahren bewerten. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich auf Anfrage von Handelsblatt Inside nicht dazu, inwieweit das System für den AU-Abruf funktioniere.

Daten nicht über TI übertragen

Die Daten zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen werden nicht über das Gesundheitsdatennetzwerk Telematikinfrastruktur übertragen. Stattdessen werden dafür laut dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zertifizierte Systeme verwendet.

Die Arbeitgeber fragen aktiv für ihre Mitarbeiter, die sich bei ihnen krankgemeldet haben, die AU an. Dies geschieht über einen Kommunikationsserver. Dieser Server ruft die Daten von Datenannahmestellen der Krankenkassen ab. Von dort gelangt die Anfrage an die Krankenkassen. Die Kassen übermitteln wiederum auf dem gleichen Weg die AU-Daten an die Arbeitgeber. Laut GKV-Spitzenverband erfährt der Arbeitgeber mit dem neuen Verfahren im Vergleich zum Gelben Schein nicht mehr, wer der behandelnde Arzt war.

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