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08.12.2022

05:39

Lösung

Krankenkasse fordert nutzerfreundliche digitale Identität

Von: Annette Dönisch

Die BARMER hat als einzige Krankenkasse den Auftrag für digitale Identitäten vergeben. Sie fordert, die ausstehenden Rahmenvorgaben nutzerfreundlich zu gestalten.

Die BARMER Ersatzkasse will die Rahmenvorgaben der virtuellen Ausweise nutzerfreundlich festlegen. dpa

Krankenkasse

Die BARMER Ersatzkasse will die Rahmenvorgaben der virtuellen Ausweise nutzerfreundlich festlegen.

Berlin Die Krankenkassen bereiten sich auf die digitalen Identitäten vor. Die BARMER vergab den Auftrag, diese Identitäten bereitzustellen und zu verwalten, bereits im Frühjahr an T-Systems und Verimi. Weitere Krankenkassen schreiben den Auftrag zurzeit aus. Die digitalen Identitäten im Gesundheitswesen sollen langfristig die Versichertenkarten ersetzen.

Marek Rydzewski verantwortet als Chief Digital Officer die digitale Strategie bei der BARMER. Er betonte gegenüber Handelsblatt Inside, dass es bei den digitalen Identitäten auf die Nutzerfreundlichkeit ankommen wird: „Für die gesellschaftliche Akzeptanz ist eine Lösung wichtig, die am Ende den üblichen Sicherheitsanforderungen entspricht, ohne dass das Nutzererlebnis zu sehr leidet.“

Bei einer digitalen Identität handelt es sich um eine Art digitalen Ausweis. Mit ihr können sich Versicherte im Internet als sie selbst ausweisen, um sich künftig beispielsweise in der elektronischen Patientenakte anzumelden.

Rydzewski kündigte an, die digitalen Identitäten für Versicherte der BARMER bis Mitte 2023 auf den Markt bringen zu wollen. Die Voraussetzung hierfür sei aber die Spezifikation – die technischen Rahmenvorgaben – der Gesellschaft Gematik, auf die die Kasse gerade warte.

Digitale Identitäten ab dem 1. Januar 2024

Mit dem kürzlich verabschiedeten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KPflEG) wurde die Frist für die digitalen Identitäten verschoben. Sie müssen von den Krankenkassen nun ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen, nämlich am 1. Januar 2024, bereitgestellt werden. Als Grund nennt der Gesetzgeber erforderliche Abstimmungsprozesse.

Für die Krankenkasse sei es wichtig, so Rydzewski weiter, „dass unsere Versicherten für den Zugang nicht erst ein Informatikstudium benötigen.“ Es dürften keine stundenlangen Erklärvideos nötig sein, um sich zu authentifizieren und einzuloggen. Die Frage sei, ob man zum Beispiel jedes Mal einen Personalausweis oder eine Versichertenkarte an das Handy halten müsse oder ob dies beispielsweise mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung möglich sei.

Bundesgesundheitsministerium will niedrigere Hürden

Das Bundesgesundheitsministerium strebt an, den Zugang zu digitalen Identitäten zu vereinfachen. Im KPflEG heißt es, dass Versicherte „einem anderen angemessenen Sicherheitsniveau“ für ihre digitalen Identitäten zustimmen können sollen – sofern sie zuvor umfassend durch ihre Krankenkasse über die Besonderheiten informiert wurden. Ein niedrigeres Sicherheitsniveau würde niedrigere Zugangshürden nach sich ziehen.

Dies lehnt der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber aber ab. Er muss einem solchen Verfahren zustimmen. In einer Stellungnahme Kelbers, die dem Gesundheitsausschuss vor der Verabschiedung des Gesetzes zuging, heißt es: „Der Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Einwilligung in ein niederschwelligeres Sicherheitsniveau für die Nutzung von digitalen Gesundheits- und TI-Anwendungen wird daher ausdrücklich widersprochen.“

Marek Rydzewski von der BARMER fordert eine politische Lösung. „Deutschland unterscheidet sich von den anderen europäischen Ländern oft darin, dass die politischen Rahmenbedingungen hierzulande etwas anders sind.“ In anderen Ländern gelte auch die Datenschutzgrundverordnung. „Es verwundert immer wieder, warum es in anderen Ländern geht und in Deutschland nicht.“

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