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30.06.2022

06:19

Spezifikationen

Krankenkassen warten auf Startschuss für digitale Identitäten

Von: Annette Dönisch

Die notwendigen Festlegungen, die Spezifikationen, hat die zuständige Gematik bisher nicht veröffentlicht. Sie sollten laut Gesetz am 1. April 2022 kommen.

Die Gesundheitskarte ist eine von mehreren Optionen, mit der Versicherte in Kombination mit einem NFC-fähigen Gerät ihre Digitale Identität nutzen können. imago images/Martin Bäuml Fotodesign

Gesundheitskarte

Die Gesundheitskarte ist eine von mehreren Optionen, mit der Versicherte in Kombination mit einem NFC-fähigen Gerät ihre Digitale Identität nutzen können.

Berlin Der Geschäftsführer der Gematik Markus Leyck Dieken kündigte vergangene Woche auf dem Hauptstadtkongress die digitalen Identitäten an: Die Krankenkassen würden diese im zweiten Quartal des kommenden Jahres – in der Zeit von April bis Juni 2023 – einführen.

Per Gesetz wären die Krankenkassen zur Einführung schon am 1. Januar 2023 verpflichtet. Bisher fehlen jedoch die dafür notwendigen Festlegungen der Gematik, die sogenannten Spezifikationen. Die Gematik hängt damit den Vorgaben des Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege hinterher. Sie hätte die Spezifikationen bis zum 1. April 2022 veröffentlichen müssen.

Bei einer digitalen Identität handelt es sich um eine Art digitalen Ausweis, der die Chipkarten der Versicherten ablösen soll. Sie soll künftig auch als Versicherungsnachweis in einer Arztpraxis dienen. Zudem sollen Leistungserbringer, darunter Ärzte und Apotheker, ihre Berufsausweise in digitaler Form erhalten. Die digitalen Identitäten sind entscheidend für einen unkomplizierten Zugriff auf das Gesundheitsdatennetzwerk, die Telematikinfrastruktur (TI). Dies würde die Nutzung von TI-Anwendungen, etwa der elektronische Patientenakte, fördern.

Gematik bleibt vage

Die Gematik nennt auf Anfrage keinen konkreten Zeitpunkt, wann die Spezifikationen feststehen. „Diese werden derzeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesdatenschützer und der Gematik finalisiert“, heißt es. Den Termin zur Einführung der digitalen Identitäten im zweiten Quartal 2023 bestätigt die Gematik ebenso nicht.

Auch der Bundesdatenschützer gibt zu erkennen, dass der Einführungszeitpunkt der digitalen Identitäten ungewiss ist. Ein Sprecher teilt mit: „Das Projekt hierzu ist jedoch insgesamt noch auf einem Entwicklungsstand, bei dem Aussagen zu konkreten Datenschutzfragen von Seiten des Bundesdatenschützers nicht möglich sind.“

Das BSI teilt mit, es stehe in engem Kontakt mit der Gematik, um die Datensicherheit eines Identitätsproviders zu bewerten. Dabei handele es sich um einen Dienst der TI, welcher der Authentifizierung und Identitätsbestätigung von Versicherten und Leistungserbringern dient. Eine eigenständige technische Richtlinie für digitale Identitäten plane das BSI nicht.

Krankenkassen warten auf Spezifikationen

Die Krankenkassen warten zurzeit auf die Spezifikationen, um mit der Entwicklung der digitalen Identitäten zu starten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erklärte gegenüber Handelsblatt Inside, dass selbst nach erfolgter Veröffentlichung noch Zeit für das Vergabeverfahren, die Entwicklung durch die Industrie und die abschließende Zulassung durch die Gematik eingeplant werden muss.

Die Barmer Krankenkasse gab nun bekannt, bereits ein Unternehmen für die Umsetzung der digitalen Identitäten beauftragt zu haben. Sie verpflichtete den ID-Wallet-Anbieter Verimi, an dem die Telekom-Tochter T-Systems beteiligt ist. Auf Anfrage teilt die Krankenkasse mit, sie habe bereits im Dezember 2021 entschieden, einen Partner für die Umsetzung zu suchen. Sie wolle zwar den Termin der Einführung am 1. Januar 2023 gewährleisten. „Dies ist leider durch die Verzögerung erschwert worden“, schränkt die Barmer aber mit Blick auf die ausstehenden Spezifikationen ein.

Der AOK-Bundesverband betont gegenüber Handelsblatt Inside die Dringlichkeit. „Das Schaffen einer einheitlichen digitalen Identität und die damit einhergehenden Möglichkeiten betrachten wir als absolut essenziell“, heißt es. Digitale Identitäten könnten zu einer besseren Nutzung von digitalen Angeboten wie der elektronischen Patientenakte, den digitalen Gesundheitsanwendungen sowie kassenindividuellen Angeboten beitragen.

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