Wer sich für die Dämmung der Dachgeschossdecke entscheidet, kann die Heizkosten drastisch senken. Obwohl das vergleichsweise einfach und günstig ist, fällt diese Sanierung oft flach.
Dämmung
Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 20 Prozent senken.
Bild: imago images/Westend61
In vielen Fällen ist sie bei einer energetischen Sanierung schon Pflicht: die Dämmung der Dachgeschossdecke. Dennoch unterbleibt sie häufig, obwohl sie vergleichsweise einfach und kostengünstig umsetzbar ist – und dabei hilft, die Heizkosten drastisch zu senken.
Zwischen acht und 20 Prozent kann der Wärmeverlust durch eine ungedämmte Dachgeschossdecke betragen, je nach Größe der Decke und ihrem Verhältnis zum beheizten Raumvolumen. Das schätzt Frank Hettler, Architekt und Leiter des Informationsprogramms Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird. Trotzdem wird die Dämmung der Geschossdecke seiner Beobachtung nach oft vergessen.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine der wenigen Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude, die im Gebäudeenergiegesetz verankert sind. Nach Paragraf 47 sind Eigentümer von Wohngebäuden verpflichtet, alle zugänglichen Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum nachträglich zu dämmen, wenn das Dach selbst nicht gedämmt ist oder der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird.
Nach der Sanierung darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Decke 0,24 Watt/(Quadratmeter Kelvin) (W/(m2K)) nicht überschreiten. Für konstruktiv schwierige Decken gelten etwas niedrigere Anforderungen. Investitionszuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es, wenn der U-Wert maximal 0,14 W/(m2K) beträgt.
Von der Nachrüstpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die wenigstens eine Wohneinheit am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Wenn ein solcher Eigentümer seine Immobilie verkauft oder vererbt, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit für die Geschossdeckendämmung.
Die gesetzliche Pflicht ist das eine, die Umsetzung das andere. „Wir gehen davon aus, dass in rund einem Viertel aller Wohnhäuser der obere Gebäudeabschluss nicht gedämmt ist“, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbandes energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). „In Mehrfamilienhäusern, die meist professionell bewirtschaftet sind, ist die Quote höher als in Ein- und Zweifamilienhäusern.“ Aus seiner Sicht liegt das an den zahlreichen Ausnahmen im Gesetz und an der fehlenden Kontrolle. „Durch gutes Zureden erreichen wir nur, dass diejenigen sanieren, die es ohnehin tun würden“, bestätigt auch Architekt Hettler.
Für sanierungswillige Eigentümer stellt sich zunächst die erste Grundsatzfrage: Geschossdecke oder Dachflächen dämmen? „Wird der Dachboden als Wohnraum genutzt oder in Zukunft genutzt werden, ist die Dämmung des Dachs notwendig“, erläutert Alexander Steinfeldt, Energie-Experte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2online. „Auch wenn das Dach neu gedeckt werden muss, kann es sich lohnen, gleich die Dämmung mitzuerledigen.“ Steht hingegen fest, dass der Dachboden auch in Zukunft nicht oder nur als Abstellraum genutzt werden soll, dann ist die Dämmung der obersten Geschossdecke sinnvoll.
Im Vorfeld sollten Eigentümer am besten mit einem Energieberater klären: Wo soll die Dämmung angebracht werden? Welche Materialien kommen infrage? Welche Dämmstärken sind erforderlich, um den per Gesetz oder für die Förderung erforderlichen U-Wert zu erreichen?
Für die Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es drei Konstruktionsweisen: Das Dämmmaterial kommt wahlweise auf die Unter- oder Oberseite der Decke oder – bei einer Holzbalkendecke – in die Zwischenräume. Die Unterdeckendämmung ist wenig verbreitet, weil sie wertvollen Wohnraum kostet. Im ungenutzten Dachraum hingegen spielt das meist keine Rolle.
Deshalb ist die Aufdeckendämmung oft die Methode der Wahl. Dazu werden entweder druckstabile Platten verlegt oder mit Abstandshölzern Fächer konstruiert und diese mit einem weichen Dämmstoff, einer Schüttdämmung oder einer losen Einblasdämmung gefüllt. Auf den Platten oder der Fächer-Unterkonstruktion können Laufstege befestigt werden.
Eine durchgängige belastbare obere Schicht zum Beispiel aus OSB-Platten erlaubt allerdings eine flexiblere Nutzung. Mehrere Hersteller bieten Verbundplatten an. „Eine begehbare Dämmung kann mit rund 50 Euro pro Quadratmeter etwa doppelt so viel kosten wie eine nicht begehbare Dämmschicht“, schätzt CO2online-Experte Steinfeldt.
Die konstruktive Herausforderung bei der Aufdeckendämmung ist die sogenannte Dampfbremse, eine Spezialfolie, die verhindert, dass sich im Dämmmaterial Kondenswasser sammeln kann. „Bei einer Holzbalkendecke muss unbedingt eine Dampfbremse unter der Dämmebene eingebaut werden, bei einer Stahlbetondecke ist dies manchmal verzichtbar“, betont Altbau-Experte Hettler. Kritsch seien vor allem die Detailanschlüsse der Dampfbremse am Kamin, an seitlichen Dachsparren und andere Durchdringungen. „Eine Dampfbremse – fälschlicherweise auch Dampfsperre genannt – sollte nur von Fachleuten eingesetzt werden“, empfiehlt Steinfeldt.
Auch die dritte Konstruktionsweise – die Zwischendeckendämmung – sollten Fachhandwerker vornehmen, weil sie das nötige Know-how und die entsprechenden Geräte haben. In die Deckenhohlräume wird eine Schüttung aus Blähton oder EPS-Granulat eingebracht oder es werden Flocken aus Zellulose oder Steinwolle eingeblasen. Je nach der spezifischen Wärmeleitfähigkeit des Materials muss eine unterschiedliche Dämmstärke aufgebracht werden, um den angestrebten U-Wert zu erreichen. Dabei gilt: je geringer die Wärmeleitzahl, umso geringer die Dämmstärke.
Wenn Konstruktionsweise, Material und Dämmstärke feststehen, können Eigentümer Angebote einholen. Wird der entsprechende energetische Standard erzielt, dann fördert der Staat die nachträgliche Geschossdeckendämmung mit einem 15-prozentigen Investitionszuschuss. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe an den Handwerker beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht werden. Erst nach Zustellung des Förderbescheids kann es losgehen.
Alternativ können Eigentümer die steuerliche Förderung für energetische Sanierung nutzen. Dann verringert sich ihre Steuerschuld im Jahr der Maßnahme und den beiden Folgejahren um insgesamt 20 Prozent der Investitionskosten.
Mit der fachgerechten Dämmung allein ist es jedoch nicht getan. Denn danach verringert sich auf jeden Fall der Heizwärmebedarf des Gebäudes. „Daher sollte die Heizanlage mit einem sogenannten hydraulischen Abgleich neu eingestellt werden“, rät Steinfeldt. Er empfiehlt außerdem, den Heizenergieverbrauch im Auge zu behalten.
Wenn sich der nicht verringert, kann das darauf hindeuten, dass die Dämmung möglicherweise nicht richtig angebracht wurde und Nachbesserungen nötig sind. Wenn sie frühzeitig Fehler entdecken, können Eigentümer gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Übrigens: Warum eine Dachdämmung auch sinnvoll ist, wenn Sie eine Solaranlage planen, lesen Sie hier.
Erstpublikation: 24.03.2023, 06:15 Uhr.
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