Die Grundsteuerreform macht Immobilieneigentümer viel Arbeit. Der Stichtag Ende Oktober könnte sich noch verschieben.
Grundsteuerreform
Jeder Immobilieneigentümer muss voraussichtlich bis Ende Oktober 2022 eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben.
Quelle: dpa
Sie wird erst ab dem 1. Januar 2025 fällig – doch sie macht vielen Immobilieneigentümern bereits jetzt zu schaffen: die Grundsteuerreform. Denn die neuen Grundsteuerwerte werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beim Finanzamt zwischen Anfang Juli und voraussichtlich Ende Oktober eingereicht sein. Für viele Eigentümer und Unternehmen mit einem großen Immobilienbestand steht deshalb eine Mammutaufgabe an.
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