Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II soll kommendes Jahr in Kraft treten. Rechtsanwälte, Notare und Kriminalbeamte weisen auf Lücken hin
Rechtsanwälte, Notare und Kriminalbeamte haben vor Lücken bei dem jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Verbot von Barzahlungen beim Immobilienkauf hingewiesen. Die Interessenvertretung der Notare und Notarinnen, die Bundesnotarkammer, unterstütze das Barzahlungsverbot zwar grundsätzlich. Doch man sollte sich vergegenwärtigen, „dass die Kontrollmöglichkeiten der Notare beschränkt sind“, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben.
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