Verspätete oder annullierte Ferienflüge: Was ist zu tun, wenn sich die Rückreise verzögert und ein Mitarbeiter nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt?
Überlasteter Flughafen
Fluggäste warten derzeit an etlichen Flughäfen weltweit in langen Schlangen auf die Abfertigung – wenn ihre gebuchte Maschine überhaupt startet.
Bild: dpa
Düsseldorf Flugausfälle und -verschiebungen: Angesichts des Chaos an manchem deutschen, aber auch an europäischen Flughäfen bangen viele Urlauber gerade um ihre reibungslose Rückkehr. Ein früherer Rückflug verkürzt den Urlaub. Ärgerlich, aber arbeitsrechtlich kein Problem. Doch was passiert, wenn der gebuchte Flug storniert und womöglich um mehrere Tage nach hinten verschoben wird?
Constantin von Köckritz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, beantwortet die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern und Angestellten, die verspätet ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Über die verspätete Rückkehr an den Arbeitsplatz muss ein Angestellter seinen Chef unverzüglich informieren. Von Köckritz rät: „Sobald man selbst von einem annullierten Flug erfährt, dem Arbeitgeber eine Mail schicken oder anrufen, und ihm mitteilen, um wie viel später man erst zurückkommen wird.“
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