PremiumEin BGH-Entscheid erklärt die verbreitete Bezahlung von Betriebsräten für unzulässig. Doch viele Unternehmen zögern bei Gehaltskürzungen. Unter Managern und Anwälten sorgt das für Verwunderung.
Telekom, BGH, Mercedes-Benz
Ringen um die korrekte Bezahlung von Betriebsräten.
Bild: dpa, reuters
Düsseldorf Wolfsburg ist überall – zumindest wenn es um Betriebsratsgehälter in Deutschland geht. Denn das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bezahlung von Arbeitnehmervertretern sorgt nicht nur bei Volkswagen und den ursprünglich vier angeklagten Konzernmanagern für Unruhe. „Ich kenne einige Unternehmen in Deutschland, die dasselbe System anwenden wie VW – sie müssen jetzt handeln“, berichtet ein Industrieinsider dem Handelsblatt.
Auch Fachanwälte treibt das Urteil um. Der renommierte Arbeitsrechtler Burkard Goepfert etwa ist überzeugt, dass es „in fast jedem größeren Unternehmen derzeit mindestens einen kritischen Fall“ gibt, der den Verantwortlichen Sorge bereitet.
Und Jurist Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, mahnt: „Jedes Unternehmen ist nun aufgerufen, die Vergütung seiner Betriebsräte zu überprüfen. Entscheidet sich ein Unternehmen dagegen, macht es sich angreifbar.“
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×