Eine Auswertung zeigt: Sieben Dax- und MDax-Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Ab August drohen den Säumigen Strafen, der Handlungsbedarf wird zwingend. Ein Überblick.
Frauenquote
Viele Frauen sind in Vorstände berufen worden, seit die Quote für börsennotierte Unternehmen beschlossen wurde. Doch einige Unternehmen werden weiter nur von Männern geleitet.
Bild: ddp
Düsseldorf Ab August gibt es keine Ausreden mehr: Dann gilt für Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden und paritätisch mitbestimmt sind, verpflichtend eine Frauenquote im Vorstand. Aber nicht alle Unternehmen sind bereit. Nach einer Auswertung der Personalberatung Russell Reynolds Associates, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, erfüllen insgesamt sieben Dax- und MDax-Unternehmen die Mindestanforderung, zumindest eine Frau im Vorstand zu haben, noch immer nicht.
Gesetzliche Grundlage ist das Führungspositionengesetz II (FüPoG II): Es schreibt schon seit August 2021 eine Frauenquote für den Vorstand von börsennotierten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten vor – allerdings gab es eine Schonfrist von einem Jahr.
Ab kommender Woche ist nun aber jede weitere Bestellung eines Mannes für den obersten Führungszirkel ungültig, wenn eine Frau in dem Gremium fehlt. Unternehmen, die versäumen, öffentlich zu berichten, warum sie diese Quote nicht schaffen, droht laut Bundesfamilienministerium ein Bußgeld von 50.000 Euro.
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