PremiumEin neues Gesetz soll Hinweisgeber aus Behörden und Unternehmen künftig besser vor Repressalien schützen. Zwei Anwälte erklären, was das in der Praxis bedeutet.
Whistleblowing
Damit Missstände leichter gemeldet werden können, müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ein funktionierendes Hinweisgebersystem einrichten, an das sich Angestellte wenden können.
Bild: Getty Images
Berlin Egal ob Betrug, Korruption oder andere Verstöße: Wer Missstände in seinem Unternehmen meldet, soll künftig besser geschützt sein. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Demnach dürfen Hinweisgebende nicht benachteiligt werden – und falls doch, können sie Schadenersatz fordern.
Die Neuregelung basiert auf einer EU-Richtlinie und hätte schon zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorgängerregierung aus Union und SPD konnte sich dabei allerdings nicht einigen. Nun hat die Ampel nachgezogen.
Was ändert sich jetzt genau für Unternehmen und Hinweisgeber? Wann tritt das Gesetz in Kraft? An wen dürfen sich Whistleblower wenden? Das Handelsblatt hat von den Arbeitsrechtsanwälten Pascal Croset von der Berliner Kanzlei Croset und Michael Demuth von der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg Antworten auf diese Fragen eingeholt.
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