PremiumUnternehmen fürchten zu viel Bürokratie und erhöhte Kosten durch das Gesetz. Doch durch die neuen Meldekanäle entstehen auch Chancen für Arbeitgeber.
Dunkle Geschäfte
Wer auf Bestechung oder Betrug im Unternehmen hinweisen will, soll es einfacher haben und besser geschützt werden.
Bild: Marc-Steffen Unger für Handelsblatt
Düsseldorf Es kostet Mut, Dinge wie Betrug oder Bestechung im Job anzusprechen. Angestellte, die auf solche Missstände hinweisen wollen, finden dazu häufig nur einen Zettel in der Kaffeeküche mit einer Telefonnummer vor – oft ist das die Durchwahl zum Geschäftsführer persönlich.
Wenn aber genau da das Problem begründet liegt, hilft diese „Whistleblower“-Hotline nicht weiter. Auf diese ungünstige Ausgangslage trifft Anwalt Thomas Hey immer wieder, wenn er für den Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen berät.
Damit die Meldung von Missständen künftig besser funktioniert, hat Deutschland ein neues Gesetz auf den Weg gebracht: Das vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz soll im Mai in Kraft treten und Whistleblower auch besser schützen. Heute aber ist es durch den Widerstand der von der Union regierten Bundesländer im Bundesrat vorerst gestoppt worden. Den Länderchefs geht die neue Regelung zu weit. Nun muss der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden.
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×