Die Hitzewelle sorgt diesen Sommer hohe Temperaturen. Welche Rechte und Pflichten Chefs und Angestellte in dieser Situation haben.
Hitze im Büro
Schon ab Temperaturen von 26 Grad im Büro sieht der Arbeitsschutz Maßnahmen wie Ventilatoren vor.
Bild: Imago/Westend61
Düsseldorf Hitze sorgt in diesem Sommer in Deutschland für hohe Temperaturen. Wie sieht es eigentlich für Angestellte aus, die im Büro oder in der Werkhalle schwitzen? Dürfen sie auch für Stunden oder Tage die Arbeit ruhen lassen? Und was ist mit der großen Zahl Mitarbeiter im Homeoffice? Muss der Arbeitgeber ihnen für das Büro unterm Dach womöglich eine Klimaanlage spendieren?
„Wem es zu heiß wird, der darf weder eigenmächtig nach Hause gehen oder die Arbeit niederlegen noch ohne Absprache technische Vorkehrungen auf Kosten des Chefs treffen“, sagt Tobias Brors, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Wer nicht arbeitet, obwohl er müsste, verletze seine Pflicht und riskiere so eine Abmahnung.
Generell soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Es sei denn, die Außentemperatur ist höher – dann gilt eine Obergrenze in Räumen von 35 Grad. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in der Richtlinie für Arbeitsstätten festgelegt.
Schon ab einer Temperatur über 26 Grad empfiehlt die BAUA das Aufstellen von Ventilatoren und Kühlungsgeräten. Das Lockern des Dresscodes sollte selbstverständlich sein – die Krawatte bleibt im Schrank.
Ab 30 Grad Innenraumtemperatur muss der Chef eine weitere Aufheizung der Räume vermeiden und seinen Beschäftigten Kühlung verschaffen. Beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern, die vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Drucker und Kopierer werden dann nur noch in Betrieb genommen, wenn es unbedingt sein muss. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern kostenlos kaltes Wasser oder Eistee zur Verfügung stellen.
Natürlich lassen sich auch Gleitzeitregelungen in besonderer Weise ausschöpfen: So ist es möglich, die Arbeitszeit in die kühlen Morgen- oder Abendstunden zu verschieben oder zusätzliche Pausen einzulegen und auch die Arbeitsintensität zu reduzieren.
>> Lesen Sie auch: Kommunen warnen vor Wassermangel – Pools könnten im Sommer „echtes Problem“ werden
Nur wenn Arbeitgeber bei mehr als 30 Grad am Arbeitsplatz nichts davon oder nicht genug tun, um nach Aufforderung für Abhilfe zu sorgen, oder das Thermometer am Arbeitsplatz 36 Grad anzeigt, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung im Einzelfall verweigern – ohne Sanktionen oder auch Gehaltseinbußen fürchten zu müssen.
Die Sommer in Deutschland werden von Jahr zu Jahr heißer und trockener. Darauf müssen sich alle einstellen – und das Nachholpotenzial ist groß.
Tatsächlich schreiben Chefs nur sehr selten die sogenannte Telearbeit vor, für die sie ihren Beschäftigten zu Hause einen vollwertigen, fest installierten Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet haben. Und für die Arbeitgeber dann die gleichen Vorschriften in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie für die Beschäftigten im Büro erfüllen müssen.
Die meisten Arbeitgeber ermöglichen vielmehr „mobiles Arbeiten“. „Ein kleiner, aber feiner Unterschied“, sagt Jurist Brors. Denn mobile Arbeiter könnten sich mit ihrem Notebook ja einfach selbst einen Ort zum Arbeiten suchen, an dem es angenehm ist – ob im kühlen Keller oder in einem klimatisierten Bistro.
Egal ob „Telearbeiter“ oder „Mobile Worker“ – wer die Alternative hat, ins klimatisierte Büro in der Firmenzentrale zu pendeln, um dort zu arbeiten, muss auch das tun, bevor es „hitzefrei“ für sie oder ihn heißt.
Erstpublikation: 18.07.22, 11:59 Uhr.
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×
Kommentare (1)