Homeoffice, Testen, Ausgangssperren, Kinderkrankengeld: Das neue Gesetz bedeutet auch für Betriebe und Beschäftigte wichtige Änderungen. Ein Überblick.
Beschäftigter im Homeoffice
Arbeitnehmer brauchen nun gute Gründe, warum sie weiterhin ins Büro kommen wollen.
Bild: Unsplash/Bench Accounting
Düsseldorf Das umstrittene Infektionsschutzgesetz kommt: Der Bundesrat hat die Regelungen am Donnerstag gebilligt. Sobald Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterschrieben hat und es im Bundesgesetzblatt verkündet wird, gelten deutschlandweit nicht nur einheitliche Ausgangssperren, Laden- und Schulschließungen und schärfere Kontaktbeschränkungen.
Auch für Beschäftigte und Betriebe gibt es bei den Themen Homeoffice, Corona-Tests und Kinderkrankentage wichtige Neuerungen. Das Handelsblatt bietet einen Überblick.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sind auch Beschäftigte erstmals rechtlich dazu verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten, falls es ihre Tätigkeit zulässt. Bislang gab es nur eine Pflicht für Betriebe, das Arbeiten vom heimischen Schreibtisch zu ermöglichen. Den Beschäftigten stand es bisher frei, ob sie das Homeoffice-Angebot auch annehmen, oder doch ins Büro kommen.
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