Ein Marketingleiter soll in den Vorstand aufrücken. Doch Arbeitsrechtler Christoph Abeln entdeckt eine typische Stolperfalle im neuen Vertrag.
Manager vor der Vertragsunterschrift
Auch wenn die Konditionen noch so gut erscheinen – Arbeitsverträge enthalten oft Klauseln mit gravierenden Folgen.
Bild: E+/Getty Images
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Markus R. ist Marketingleiter eines börsennotierten Konzerns. Nun bietet sich ihm die Chance, in die Chefetage seines Unternehmens vorzurücken: Der Aufsichtsrat möchte ihn zum Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft machen.
Der 52-jährige Diplom-Kaufmann fühlt sich geschmeichelt – mehr Macht, Prestige, Gehalt, auch die Konditionen klingen gut. Bevor er den neuen Vertrag unterschreibt, möchte er von einem Juristen sicherheitshalber wissen: „Worauf muss ich achten?“
Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Abeln
Eine Koppelungsklausel im Vorstandsvertrag ist tückisch – sie kostet nicht nur das Amt, sondern auch die Anstellung.
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