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08.06.2021

11:40

Handelsblatt Karrierecoach

„Wie offen muss ich bei der Jobsuche mit einer Kündigung umgehen?“

Von: Claudia Obmann

PremiumEine Kündigung ist ein Schock. Doch schnell stellt sich Bewerbern die Frage: verschleiern oder offen kommunizieren? Karriereexpertin Sophia von Rundstedt weiß Rat.

Eine vorangegangene Kündigung muss bei der Bewerbung kein Schwachpunkt sein. imago images / Westend61

Bewerbungsgespräch

Eine vorangegangene Kündigung muss bei der Bewerbung kein Schwachpunkt sein.

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Das Problem in dieser Woche:

Der Angestellten Birgit G. wurde gekündigt. Zurzeit befindet sie sich im Krankenstand. Nun hat sie die Möglichkeit, eine neue Stelle zu besetzen. Beim Vorstellungsgespräch ließ sie aber unerwähnt, dass ihr bisheriger Chef ihr gekündigt hat. G. sagt: „Ich war unsicher, ob das gut ankommt.“ Da der neue Arbeitgeber in ihrem Zeugnis das Ende der Beschäftigung mit Datum und dem Hinweis auf die Kündigung lesen können wird, fragt sie sich nun, ob ihr dadurch Nachteile drohen.

Karriereexpertin Sophia von Rundstedt antwortet:

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