PremiumDas Bundesarbeitsgericht legt Alter im Kündigungsfall neu aus. Was Sie jetzt zur Sozialauswahl und zu Ihrer Abfindung wissen müssen.
Ältere Angestellte
Ein höheres Alter bedeutete bislang erhöhten Kündigungsschutz. Jetzt kann die nahende Rente die Abfindung kosten.
Bild: DEEPOL by plainpicture
Düsseldorf Was ist fairer – einen 40-jährigen Angestellten zu entlassen, der sein Berufsleben noch vor sich hat, oder eine 65-Jährige, die kurz vor der Rente steht? Bisher wäre die Rechtsprechung in vielen Fällen zugunsten der älteren Arbeitnehmerin ausgefallen. Das dürfte sich nun ändern.
Angestellte, die sich aufgrund ihres höheren Alters vor einer Kündigung geschützt fühlten, müssen sich umstellen. Die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt haben das Auswahlkriterium „Lebensalter“ bei der sogenannten Sozialauswahl neu interpretiert. Eine Sozialauswahl findet immer dann statt, wenn im Fall einer betriebsbedingten Kündigung entschieden werden muss, welcher Angestellte von mehreren, die die gleiche Tätigkeit verrichten, das Unternehmen verlassen muss und wer von ihnen seinen Job behält.
Im jetzt vom BAG entschiedenen Fall hatte eine 65-jährige Angestellte geklagt, die seit den 1970ern bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt war. Das Unternehmen musste infolge einer Insolvenz Personal abbauen – 61 der knapp 400 Beschäftigten sollten gehen, darunter die Klägerin.
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