PremiumDas Bundesarbeitsgericht hat sein Urteil zur Arbeitszeiterfassung näher erklärt. Was passiert bei Verstößen? Gibt es Ausnahmen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Im Büro
Auch für Branchen und Mitarbeiter mit hohem Workload gilt, dass sie ihre Arbeitszeit ab jetzt erfassen müssen.
Bild: DigitalVision/Getty Images
Düsseldorf, Berlin Das Bundesarbeitsgericht hat sein umstrittenes Stechuhr-Urteil im Dezember konkretisiert. Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt nach Aussage des Gerichts damit ab sofort. Dennoch ist die Verunsicherung unter Arbeitgebern groß: Wie müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden? Für wen gilt die Zeiterfassung genau? Und was passiert bei Verstößen? Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Bereits Mitte September hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sah bis dato keine allgemeine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit vor, nur Überstunden mussten dokumentiert werden.
Das Urteil der Erfurter Richter ließ aus Arbeitgebersicht jedoch viele Fragen offen. Deshalb wollten viele Unternehmen erst die Begründung des Urteils abwarten, bevor sie aktiv werden. Diese Begründung hat das BAG nun abgegeben.
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×
Kommentare (3)