PremiumViele Ladesäulen verstoßen bisher gegen das Eichrecht. Politik und Behörden dulden es, um den Ausbau der Elektromobilität nicht zu gefährden. Der Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke.
Ionity-Ladepark an der Autobahn:
Der Kunde soll nur die Energie bezahlen, die in sein Fahrzeug fließt. Ohne eichrechtskonformes Messgerät ist das schwierig nachzuprüfen.
Bild: dpa
Düsseldorf Der Fahrer eines Elektroautos ist verwundert: Er steckt seinen ID3 an eine Schnellladesäule des Betreibers Ionity. Der Bildschirm zeigt neun Prozent Restkapazität der Batterie an, die voll geladen 77 Kilowattstunden (kWh) fasst. Nach einer Stunde beträgt der Ladezustand des Wagens 76,37 kWh, also fast so viel, wie insgesamt hineinpasst.
Aber wohin sind die neun Prozent verschwunden? Für Ionity ist die Sache klar: Ladeverluste innerhalb des Fahrzeugs etwa durch die Klimaanlage seien unvermeidbar. An der Ladesäule werde aber „nur gemessen und angezeigt, was abgegeben wurde“. Der Verbrauch durch die Kühlung der Batterie und des Innenraums läge im Extremfall bei 5,5 kWh, sagt Autobauer Volkswagen.
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