Wer beim Fahren eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht, muss mit Konsequenzen in Form von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen. Ein Überblick.
Erfahren Sie hier, welches die häufigsten Verkehrsverstöße sind und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.
Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug im Rahmen eines 24-Stunden-Blitz-Marathons.
Bild: imago images/Martin Müller
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 4.462.201 Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Davon waren 267.816 Straftaten und 4.194.385 Ordnungswidrigkeiten. Das zeigen die Daten des Fahreignungsregisters vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Welche zehn Verstöße 2020 am häufigsten im Fahreignungsregister eingetragen wurden und mit welchen Strafen man aktuell rechnen muss, lesen Sie hier.
Mit 2.791.884 Fällen stehen Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland mit großem Abstand auf Platz Eins der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten des Fahreignungsregisters. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird beim Fahren die Höchstgeschwindigkeit überschritten, entscheiden unter anderem die Differenz der tatsächlichen Geschwindigkeit und der geltenden Höchstgeschwindigkeit sowie der Ort des Verstoßes – innerorts oder außerorts - über die Höhe der Strafe.
Die Verstöße sind in zehn Geschwindigkeitsbereiche unterteilt, dabei gilt: Innerorts sind die Strafen bei identischem Tatbestand höher als außerorts. Zum Beispiel:
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Auslagen und Bearbeitungsgebühren sind in diesen Beispielen nicht eingerechnet.
Auf dem zweiten Platz der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten rangiert die Nutzung des Mobiltelefons während des Fahrens. 413.277 Verkehrsverstöße wurden 2020 im Fahreignungsregister erfasst. Alleine in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden 111.278 dieser Fälle registriert. Wer sein Handy am Steuer oder auf dem Fahrrad in der Hand hält, muss mit Bußgeldern und oft auch einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Nutzung des Geräts über die Sprachsteuerung, sofern das Handy dafür nicht in die Hand genommen werden muss, ist allerdings erlaubt. Zum Beispiel für die Navigation. Dabei sollte der Blick auf das Gerät allerdings sehr kurz und der aktuellen Lage und Geschwindigkeit angepasst sein. Das lange Schauen auf ein Display zum Beispiel zum Lesen einer Nachricht oder Fotografieren ist nicht erlaubt.
Laut Bussgeldkatalog.org erwarten Handynutzer folgende Konsequenzen:
Für die Handynutzung beim Fahrradfahren fällt ein Bußgeld von 55 Euro an.
Überfahren Sie eine rote Ampel, wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich bei diesen beiden Arten des Verstoßes deutlich. Wird eine rote Ampel überfahren, die weniger als eine Sekunde Rot angezeigt hat, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, hat der Fahrer einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. 2020 wurden insgesamt 309.222 Rotlichtverstöße im Fahreignungsregister erfasst.
Laut Bußgeldkatalog.org und dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC)ist mindestens mit den folgenden Bußgeldern und Strafen zu rechnen:
Einfacher Rotlichtverstoß
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Auf dem vierten Platz finden sich die „Drängler“ wieder. Mit einem Abstandsverstoß ist die Unterschreitung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug gemeint. 2020 wurden 209.284 Fälle von Unterschreitungen des Mindestabstands registriert. Der Sicherheitsabstand soll gegen Auffahrunfälle vorbeugen. Denn: Das vorausfahrende Fahrzeug kann aus verschiedenen Gründen plötzlich bremsen. Die Reaktionsgeschwindigkeit des Fahrers und der Bremsweg entscheiden dann, ob es kracht oder nicht. Da der Bremsweg abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit ist, gilt: je höher die Geschwindigkeit und geringer der Abstand, desto höher die Strafen.
Für die Einhaltung des Mindestabstands gibt es verschiedene Faustregeln. Zum Beispiel:
Bei der „Halber-Tacho-Regel“ wird die aktuelle Geschwindigkeit halbiert. Das Ergebnis ist der minimale Sicherheitsabstand in Metern, der unter besten Verkehrsbedingungen eingehalten werden muss.
Laut Bußgeldkatalog.org ist zum Beispiel bei einer Unterschreitung des Mindestabstands unter 80 Kilometer pro Stunde mit einem Bußgeld von 25 Euro zu rechnen – und mit Gefährdung 30 Euro. Bei einer Geschwindigkeit von über 80 Kilometern pro Stunde ist neben der Geschwindigkeit auch der Abstand zum Vordermann entscheidend. Die Strafen können je nach Einzelfall auf bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot klettern.
Beispiele:
Auf Platz Fünf der häufigsten Verkehrsvergehen steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren trotz Fahrverbots. 2020 wurden 143.208 solcher Vergehen registriert. Die meisten dieser Vergehen wurden in Bayern (28.570), Baden-Württemberg (27.264) und Nordrhein-Westfalen (24.113) begangen.
Wer noch keine Fahrschulausbildung absolviert hat und trotzdem mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) auf öffentlichen Straßen fährt, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren, ohne den Führerschein mitzuführen. Denn: Der Führerschein bescheinigt amtlich, dass man eine Fahrerlaubnis besitzt. Ist man im Besitz einer Fahrerlaubnis, hat kein Fahrverbot, führt aber keinen Führerschein mit, droht ein Bußgeld von zehn Euro.
Anders sieht es in den folgenden Fällen aus:
Auf Platz sechs der häufigsten Verkehrsvergehen finden sich mit 113.437 registrierten Fällen die Alkoholverstöße. Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit dürfen vor der Fahrt überhaupt keinen Alkohol konsumieren. Für alle anderen Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis gilt die 0,5-Promillegrenze.
Bis zu dieser Grenze ist das Autofahren grundsätzlich straffrei. Ab einem Wert von 0,3 bis 1,09 Promille gilt man allerdings bereits als relativ fahruntüchtig. Begeht man ab diesen Werten Fehler und gefährdet den Verkehr, drohen vergleichbare Strafen wie bei einem Promillewert ab 1,1: Drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wird beim Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille gemessen – ohne Gefährdung des Verkehrs – drohen 500 Euro bis 1500 Euro Strafe sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.
2020 wurde in Deutschland offiziell 84.764 Mal falsch überholt oder falsch an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeigefahren.
Grundsätzlich gilt, überholt werden darf nur von links. In Ausnahmefällen darf auch rechts überholt werden. Unter anderem zählen innerorts, außerorts im Stau (zähfließender Verkehr) oder auf dem Beschleunigungsstreifen dazu.
Der ADAC hat zusammengefasst, wann es grundsätzlich verboten ist, zu überholen:
Die Strafen beim falschen Überholen reichen von 20 Euro Bußgeld bis zu 300 Euro. Dazu können bis zu zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot kommen. Je nach Tat ist laut § 315c StGB auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Beispiele für Sanktionen nach falschem Überholen sind laut Bußgeldkatalog.org:
67.189 Einträge wurden 2020 im Fahreignungsregister registriert, die in Verbindung mit Halterpflichten stehen. Grundsätzlich gilt: Der Halter ist für sein Kraftfahrzeug verantwortlich. Unter anderem zählen dazu die Versicherung, das Zahlen der Kfz-Steuer, der Zustand und die Wartung. Das beinhaltet kleine Reparaturen sowie die regelmäßige Vorstellung beim TÜV zur Hauptuntersuchung (HU). Aber auch bei Verkehrsverstößen wie zum Beispiel der Geschwindigkeitsüberschreitung flattert das Blitzerfoto ohne Umwege in den Briefkasten des Halters – unabhängig davon, ob dieser hinter dem Steuer saß.
Deshalb ist es nicht nur ratsam, sondern auch die Pflicht eines Fahrzeughalters, zu überprüfen, ob der Fahrer seines Kfz auch fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die mit Abstand meisten dieser Einträge wurden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (17.762), Baden-Württemberg (10.850) und Bayern (10.313) erfasst.
Für Objekte und Gegenstände, die unzureichend gesichert werden und bei einer Vollbremsung zu einem gefährlichen Geschoss für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer werden können, gibt es Strafen in Form von Bußgeldern und Punkten.
Unter den 2020 erfassten 48.421 Fällen von Verstößen im Zusammenhang mit der Ladungssicherung wurden die häufigsten (15.602) in NRW und die wenigsten (151) im Saarland begangen. Neben der unzureichenden Ladungssicherung zählen auch die Überladung des Kraftfahrzeugs oder die zu schwere Anhängelast zu den Ladungsverstößen. Zahlreiche Tipps zur optimalen Ladungssicherung finden sich im Internet. Die Seite des ADAC stellt neben Hinweisen und Empfehlungen auch eine Tabelle der Anhängelasten aktueller Pkw-Modelle zur Verfügung. Die genauen Bestimmungen für die generelle Ladungssicherung und der maximal zulässigen Breite und Höhe eines Fahrzeugs - inklusive Ladung - sind in der Straßenverkehrsordnung (§ 22) geregelt.
Bei Missachtung der Ladungssicherung ist beispielsweise mit folgenden Strafen zu rechnen:
Egal ob bei der Ankunft am Zielort, im Stadtverkehr oder in einer Sackgasse: Früher oder später muss jeder Fahrer abbiegen, wenden oder rückwärtsfahren. Generell gilt: Bei all diesen Vorgängen dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Eine Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Zuge eines dieser Manöver ziehen Strafen bis zu einer Höhe von 170 Euro Bußgeld nach sich. Ein Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot können - je nach Tatbestand - hinzukommen. 2020 wurden insgesamt 47.995 Fälle von Missachtungen dieser Art im Fahreignungsregister erfasst.
Die meisten Einträge sind den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (11.050), Bayern (8423) und Niedersachsen (4.975) zuzuordnen. Bei falschem Abbiegen, Wenden, Ein- und Ausfahren sowie Rückwärtsfahren ist laut Bußgeldkatalog.org unter anderem mit diesen Konsequenzen zu rechnen:
Hinweis: Das Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung sowie auf Autobahnen ist verboten.
Platz | Verkehrsauffälligkeit im Fahreignungsregister | Anzahl der Fälle 2020 |
1 | Geschwindigkeitsverstöße | 2.791.884 |
2 | Handy am Steuer | 413.277 |
3 | Rotlichtverstöße | 309.222 |
4 | Abstandsverstöße | 209.284 |
5 | Fahren ohne Fahrerlaubnis | 143.208 |
6 | Alkoholverstöße | 113.437 |
7 | Überholen und Vorbeifahren | 84.764 |
8 | Halterpflichten | 67.189 |
9 | Ladungsverstöße | 48.421 |
10 | Wenden, Abbiegen, Rückwärtsfahren | 47.995 |
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