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14.03.2023

14:50

Bußgeldkatalog 2023

Das sind die häufigsten Verkehrsverstöße in Deutschland

Von: Dominik Zubel

Wer beim Fahren eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht, muss mit Konsequenzen in Form von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen. Ein Überblick.

Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug im Rahmen eines 24-Stunden-Blitz-Marathons. imago images/Martin Müller

Erfahren Sie hier, welches die häufigsten Verkehrsverstöße sind und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.

Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug im Rahmen eines 24-Stunden-Blitz-Marathons.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 4.393.483 Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Das sind 68.718 Verkehrsverstöße weniger im Vergleich zum Vorjahr. Davon waren 256.831 Straftaten und 4.136.652 Ordnungswidrigkeiten. Das zeigen die jüngsten Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Welche zehn Verstöße statistisch am häufigsten im Fahreignungsregister eingetragen werden und mit welchen Strafen man aktuell rechnen muss, lesen Sie hier.

Geschwindigkeitsverstöße werden am häufigsten erfasst

Mit 2.746.002 Fällen stehen Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland mit großem Abstand auf Platz Eins der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten des Fahreignungsregisters. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird beim Fahren die Höchstgeschwindigkeit überschritten, entscheiden unter anderem die Differenz der tatsächlichen Geschwindigkeit und der geltenden Höchstgeschwindigkeit sowie der Ort des Verstoßes – innerorts oder außerorts - über die Höhe der Strafe.

Die Verstöße sind in zehn Geschwindigkeitsbereiche unterteilt, dabei gilt: Innerorts sind die Strafen bei identischem Tatbestand höher als außerorts. Zum Beispiel:

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Personenkraftwagen (Pkw) von bis zu zehn Kilometer pro Stunde innerorts ist mit einem Bußgeld von 30 Euro zu rechnen
  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw von 21 bis 25 Kilometer pro Stunde innerorts ist mit einem Bußgeld von 115 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen

Auslagen und Bearbeitungsgebühren sind in diesen Beispielen nicht eingerechnet.

Handy am Steuer: Ein Punkt in Flensburg und Bußgeld

Auf dem zweiten Platz der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten rangiert die Nutzung des Mobiltelefons während des Fahrens. 439.295 Verkehrsverstöße wurden 2021 im Fahreignungsregister erfasst - 26.018 Fälle mehr als im Vorjahr. Alleine in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden 124.332 dieser Fälle registriert. Wer sein Handy am Steuer oder auf dem Fahrrad in der Hand hält, muss mit Bußgeldern und oft auch einem Punkt in Flensburg rechnen. 

Die Nutzung des Geräts über die Sprachsteuerung, sofern das Handy dafür nicht in die Hand genommen werden muss, ist allerdings erlaubt. Zum Beispiel für die Navigation. Dabei sollte der Blick auf das Gerät allerdings sehr kurz und der aktuellen Lage und Geschwindigkeit angepasst sein. Das lange Schauen auf ein Display zum Beispiel zum Lesen einer Nachricht oder Fotografieren ist nicht erlaubt. 

Laut Bussgeldkatalog.org erwarten Handynutzer folgende Konsequenzen:

  • Nutzung des Handys am Steuer eines Kfz: ein Punkt in Flensburg und 100 Euro Bußgeld
  • Mit Gefährdung: zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 150 Euro Bußgeld
  • Mit Sachbeschädigung: zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 200 Euro Bußgeld

Für die Handynutzung beim Fahrradfahren fällt ein Bußgeld von 55 Euro an.


Hinweis: Wurden Sie mit dem Handy in der Hand geblitzt, liegen zwei Verkehrsverstöße vor. In dem Fall wird mit Bußgeldern und Strafen wie folgt verfahren:

  1. Das höhere Bußgeld ist komplett zu entrichten.
  2. Das niedrigere Bußgeld ist zur Hälfte zu entrichten.
  3. Anfallende Punkte und/oder Fahrverbote werden addiert.

Rotlichtverstöße: Die Sekunde zählt 

Überfahren Sie eine rote Ampel, wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich bei diesen beiden Arten des Verstoßes deutlich. Wird eine rote Ampel überfahren, die weniger als eine Sekunde Rot angezeigt hat, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, hat der Fahrer einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. 2021 wurden insgesamt 313.097 Rotlichtverstöße im Fahreignungsregister erfasst.

Laut Bußgeldkatalog.org und dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) ist mindestens mit den folgenden Bußgeldern und Strafen zu rechnen:

Einfacher Rotlichtverstoß

  • 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 200 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg
  • Bei Unfall: 240 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg

Qualifizierter Rotlichtverstoß

  • 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • bei Unfall: 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

Abstandsverstöße: Die „Halber-Tacho-Regel“

Auf dem vierten Platz finden sich die „Drängler“ wieder. Mit einem Abstandsverstoß ist die Unterschreitung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug gemeint. 2021 wurden 162.383 Fälle von Unterschreitungen des Mindestabstands registriert. Der Sicherheitsabstand soll gegen Auffahrunfälle vorbeugen. Denn: Das vorausfahrende Fahrzeug kann aus verschiedenen Gründen plötzlich bremsen. Die Reaktionsgeschwindigkeit des Fahrers und der Bremsweg entscheiden dann, ob es kracht oder nicht. Da der Bremsweg abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit ist, gilt: je höher die Geschwindigkeit und geringer der Abstand, desto höher die Strafen.

Für die Einhaltung des Mindestabstands gibt es verschiedene Faustregeln. Zum Beispiel:

  • Innerorts: Drei Fahrzeuglängen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Außerorts: „Halber-Tacho-Regel“

Bei der „Halber-Tacho-Regel“ wird die aktuelle Geschwindigkeit halbiert. Das Ergebnis ist der minimale Sicherheitsabstand in Metern, der unter besten Verkehrsbedingungen eingehalten werden muss.

Laut Bußgeldkatalog.org ist zum Beispiel bei einer Unterschreitung des Mindestabstands unter 80 Kilometer pro Stunde mit einem Bußgeld von 25 Euro zu rechnen – und mit Gefährdung 30 Euro. Bei einer Geschwindigkeit von über 80 Kilometern pro Stunde ist neben der Geschwindigkeit auch der Abstand zum vorausfahrenden Auto entscheidend. Die Strafen können je nach Einzelfall auf bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot klettern. 

Beispiele:

  • Geschwindigkeit über 80 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 5/10 des halben Tachowerts: 75 Euro Bußgeld und einen Punkt
  • Geschwindigkeit über 80 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 1/10 des halben Tachowerts: 320 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Geschwindigkeit über 100 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts: 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot
  • Geschwindigkeit über 130 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 1/10 des halben Tachowerts: 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Fahren ohne Fahrerlaubnis - eine Straftat

Auf Platz fünf der häufigsten Verkehrsvergehen steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren trotz Fahrverbots. 2021 wurden 143.982 solcher Vergehen registriert. Die meisten dieser Vergehen wurden in Nordrhein-Westfalen (29.033), Bayern (27.443) und Baden-Württemberg (24.742) begangen. 

Wer noch keine Fahrschulausbildung absolviert hat und trotzdem mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) auf öffentlichen Straßen fährt, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren, ohne den Führerschein mitzuführen. Denn: Der Führerschein bescheinigt amtlich, dass man eine Fahrerlaubnis besitzt. Ist man im Besitz einer Fahrerlaubnis, hat kein Fahrverbot, führt aber keinen Führerschein mit, droht ein Bußgeld von zehn Euro.

Anders sieht es in den folgenden Fällen aus:

  • Das Führen eines Kfz – in der Regel auch eines führerscheinfreien Kraftfahrzeugs – während eines Fahrverbots ist eine Straftat. Dies hat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr als Folge. Die Geldstrafe richtet sich nach der Schwere der Tat und den finanziellen Verhältnissen des Fahrers. Zusätzlich gilt man ab diesem Zeitpunkt als vorbestraft. Hinweis: Fahrzeughalter, die ihr Kfz an Personen mit einem Fahrverbot zur Nutzung überlassen, machen sich ebenso strafbar.
  • Das Fahren, ohne jemals einen Führerschein besessen oder diesen dauerhaft entzogen bekommen zu haben, stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr dar. Grundsätzlich ähneln die Strafen denen, die beim Fahren trotz Fahrverbots drohen. 

Überholen und Vorbeifahren

2021 wurde in Deutschland offiziell 90.037 Mal falsch überholt oder falsch an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeigefahren. Grundsätzlich gilt, überholt werden darf nur von links. In Ausnahmefällen darf auch rechts überholt werden. Unter anderem zählen innerorts, außerorts im Stau (zähfließender Verkehr) oder auf dem Beschleunigungsstreifen dazu. Dem ADAC zufolge ist es in den folgenden Situationen grundsätzlich verboten, zu überholen:

  • Wenn Verkehrszeichen ein Überholverbot anzeigen
  • An einem Fußgängerüberweg
  • Wenn nicht die gesamte Überholstrecke eingesehen werden kann
  • Wenn die Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel eingeschränkt ist
  • Wenn der Überholende nicht wesentlich schneller fahren kann, ohne die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten
  • Wenn ein (Schul-)Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht an einer Haltestelle hält
  • Wenn die Verkehrslage unklar ist

Die Strafen beim falschen Überholen reichen von 20 Euro Bußgeld bis zu 300 Euro. Dazu können bis zu zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot kommen. Je nach Tat ist laut § 315c StGB auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. 

Beispiele für Sanktionen nach falschem Überholen sind laut Bußgeldkatalog.org:

  • Seitenabstand nicht eingehalten: 30 Euro Bußgeld
  • Nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Den nachfolgenden Verkehr gefährdet: 80 Euro und ein Punkt
  • Außerorts mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 120 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung anderer: 250 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und je nach Tatbegehung eine Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Halterpflichten: Verstöße 

80.956 Einträge wurden 2021 im Fahreignungsregister registriert, die in Verbindung mit Halterpflichten stehen. Grundsätzlich gilt: Der Halter ist für sein Kraftfahrzeug verantwortlich. Unter anderem zählen dazu die Versicherung, das Zahlen der Kfz-Steuer, der Zustand und die Wartung. Das beinhaltet kleine Reparaturen sowie die regelmäßige Vorstellung beim TÜV zur Hauptuntersuchung (HU). Aber auch bei Verkehrsverstößen wie zum Beispiel der Geschwindigkeitsüberschreitung flattert das Blitzerfoto ohne Umwege in den Briefkasten des Halters – unabhängig davon, ob dieser hinter dem Steuer saß. Deshalb ist es nicht nur ratsam, sondern auch die Pflicht eines Fahrzeughalters, zu überprüfen, ob der Fahrer seines Kfz auch fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die mit Abstand meisten dieser Einträge wurden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (21.919), Baden-Württemberg (12.345) und Bayern (12.045) erfasst.

Alkoholverstöße: Platz acht der häufigsten Verkehrsvergehen

Auf Platz acht der häufigsten Verkehrsvergehen finden sich mit 70.551 registrierten Fällen die Alkoholverstöße. 2020 waren es noch 113.437 Fälle. Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit dürfen vor der Fahrt überhaupt keinen Alkohol konsumieren. Für alle anderen Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis gilt die 0,5-Promillegrenze. 

Bis zu dieser Grenze ist das Autofahren grundsätzlich straffrei. Ab einem Wert von 0,3 bis 1,09 Promille gilt man allerdings bereits als relativ fahruntüchtig. Begeht man ab diesen Werten Fehler und gefährdet den Verkehr, drohen vergleichbare Strafen wie bei einem Promillewert ab 1,1: Drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wird beim Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille gemessen – ohne Gefährdung des Verkehrs – drohen 500 Euro bis 1500 Euro Strafe sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.

Ladungsverstöße: Es drohen Bußgelder und Punkte 

Für Objekte und Gegenstände, die unzureichend gesichert werden und bei einer Vollbremsung zu einem gefährlichen Geschoss für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer werden können, gibt es Strafen in Form von Bußgeldern und Punkten. 

Unter den 2021 erfassten 54.134 Fällen von Verstößen im Zusammenhang mit der Ladungssicherung wurden die häufigsten (18.633) in NRW und die wenigsten (177) im Saarland begangen. Neben der unzureichenden Ladungssicherung zählen auch die Überladung des Kraftfahrzeugs oder die zu schwere Anhängelast zu den Ladungsverstößen. Zahlreiche Tipps zur optimalen Ladungssicherung finden sich im Internet. Die Seite des ADAC stellt neben Hinweisen und Empfehlungen auch eine Tabelle der Anhängelasten aktueller Pkw-Modelle zur Verfügung. Die genauen Bestimmungen für die generelle Ladungssicherung und der maximal zulässigen Breite und Höhe eines Fahrzeugs - inklusive Ladung - sind in der Straßenverkehrsordnung (§ 22) geregelt. 

Bei Missachtung der Ladungssicherung ist beispielsweise mit folgenden Strafen zu rechnen:

  • Die Ladung wurde nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: zehn Euro Bußgeld
  • Ladung höher als zulässig: 20 Euro Bußgeld
  • Die Ladung wurde nicht sicher verstaut und andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet: 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg

Drogenverstöße

Platz zehn der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten belegt das Fahren unter dem Einfluss von Drogen. Im Jahr 2021 wurden 45.017 Fälle im Fahreignungsregister erfasst. Laut Bußgeldkatalog.org zählen Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy zu den am häufigsten konsumierten Drogen. Im Vergleich zum Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es bei Drogen am Steuer keine Grenzwerte.

Konsumenten, die unter Einfluss von Rauschmitteln am Steuer erwischt werden, müssen beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wird der Fahrer oder die Fahrerin ein zweites Mal erwischt, drohen 1.000 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte.

Zusätzlich wird fast immer eine MPU angeordnet. Bei einem Verkehrsunfall drohen beteiligten Fahrern, die unter Drogeneinfluss standen, der Führerscheinentzug und unter Umständen eine Freiheitsstrafe.

Ranking der häufigsten Verkehrsverstöße in der Übersicht:

Platz

Verkehrsauffälligkeit im Fahreignungsregister

Anzahl der Fälle 2021

1

Geschwindigkeitsverstöße

2.746.002

2

Handy am Steuer

439.295

3

Rotlichtverstöße

313.097

4

Abstandsverstöße

162.383

5

Fahren ohne Fahrerlaubnis

143.982

6

Überholen und Vorbeifahren

90.037

7

Halterpflichten

80.956

8

Alkoholverstöße

70.551

9

Ladungsverstöße

54.134

10

Drogenverstöße

45.017

Erstveröffentlichung: 04. August 2022, 15:58 Uhr

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