In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht. Doch viele Autofahrer sind unsicher, wann genau sie die Reifen wechseln müssen. Ein Überblick.
Alpine-Symbol:
Wenn Schnee, Matsch und Eis die Straßen bedecken, dürfen nur Autos mit Winterreifen fahren.
Bild: dpa
Die kalte Jahreszeit ist da – und viele deutsche Autofahrer denken an ihre Winterreifen. Zwischen ausrangierter Technik und Möbel lagern diese meistens im Keller oder der Garage und müssten so langsam auf die Felgen gezogen werden. Aber wann eigentlich?
Für die Nutzer von saisonaler Bereifung steht die Wechselzeit bevor: Gemäß der Faustregel „Von O bis O“ - von Oktober bis Ostern - planen zwei Drittel der befragten Fahrzeughalter, die auf Sommer- und Winterreifen setzen, den Reifenwechsel für Oktober.
Das zeigt eine Onlineumfrage von Forsa im Auftrag des Reifenherstellers Continental. Viele verzichten auch einfach auf den Wechsel und nutzen Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt.
Bei denjenigen, die lieber Sommer- und Winterreifen nutzen, fällt auf, dass sie mit steigendem Alter später im Jahr die Reifen wechseln. Während die Mehrheit der 18- bis 29-Jährigen (81 Prozent) ihre Fahrzeuge im Oktober umrüstet, sind es unter den Autofahrern ab 60 Jahren nur noch 63 Prozent. Fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten dieser Altersgruppe wechselt tendenziell erst im November die Reifen.
Dabei müssen sie es eigentlich gar nicht. Zumindest wenn die Temperatur weiterhin über 15 Grad Celsius beträgt. Denn in Deutschland gilt die Winterreifenpflicht laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 213a nur bei entsprechender Witterung – also Schnee, Matsch oder Bodenfrost. Sind aber im Fall von winterlichen Temperaturen noch die Sommerreifen in Betrieb, kostet das bei einer Polizeikontrolle mindestens einen Punkt in Flensburg.
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen entsprechen | 60 Euro | 1 |
... mit Gefährdung | 100 Euro | 1 |
.. mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 |
Quelle: eigene Recherche, Bußgeldkatalog des Kraftfahrbundesamts |
Prüft die Polizei dann auch die Reifenprofiltiefe und liegt diese unter den vorgeschriebenen 1,6 mm, gibt das einen zusätzlichen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Bei einem Unfall könnten es bis zu 90 Euro werden, da Halter verpflichtet sind, die Profiltiefe regelmäßig zu kontrollieren. Zum Vergleich: Neureifen haben eine Profiltiefe von acht bis neun Millimetern.
Auch wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 1,6 Millimeter liegt, rät der ADAC zu strengeren Vorgaben. Sommerreifen sollten demnach bei weniger als 3,0 Millimeter und bei Winterreifen bei 4,0 Millimeter ausgetauscht werden. Andernfalls verlieren die Reifen ihren Halt auf der Straße und erhöhen damit die Unfallgefahr. Ganzjahresreifen haben ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimeter. Doch auch hier empfiehlt der ADAC für mehr Fahrsicherheit mindestens 3,0 Millimeter.
Sommerreifen sind daran zu erkennen, dass sie keine gesonderte Bezeichnung haben. Winter- oder Ganzjahresreifen hingegen sind mit M+S (Mud and Snow) gekennzeichnet. Zumindest sind sie bis 2024 wintertauglich, wenn sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Alle Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, müssen mit einer Schneeflocke und einem Berg - dem Alpine-Symbol - beschriftet sein. Das sieht das EU-Recht vor.
Neben den Bezeichnungen lassen sich Reifen auch am Gummi erkennen. Sommerreifen bestehen aus hartem Gummi und groben Längsrillen. Winterreifen haben weicheres Gummi und seitliche Profilrillen. Damit greifen sie besser im Matsch und Schnee.
Ganzjahresreifen haben auch seitliche Profilrillen, jedoch weniger als die Winterreifen. Diese Rillen sind entscheidend, weil sie - ähnlich wie bei Schuhprofilen - darüber entscheiden, wie gut ein Auto den Untergrund greifen kann.
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Einen Schnelltest können Autofahrer einfach selbst machen. Dafür brauchen sie eine Ein-Euro-Münze, weil der Goldrand drei Millimeter breit ist. Also einfach die Münze in der Mitte und am Rand des Reifens in eine Rille halten. Ist der goldene Rand vom Gummi verdeckt, ist auf jeden Fall die gesetzliche Profiltiefe erreicht. Für eine genaue Messung gibt es auch günstige Reifenprofilmesser. Eine andere Option ist, ein Streichholz zwischen die Rillen zu schieben, die Kante zu markieren und anschließend mit einem Zollstock oder Lineal zu messen.
Österreich:
Vom 1. November bis zum 15. April gilt die Winterreifenpflicht in Österreich. Ähnlich wie in Deutschland hängt es aber auch bei den Nachbarn davon ab, ob Schnee und Matsch auf der Straße sind. Dann müssen die Reifen mindestens 5 Millimeter Profil haben.
Alternativ zu Winterreifen sind auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – jedoch nur dann, wenn „die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist“. Sonst würden die Ketten den Straßenbelag zerstören.
Ohne Winterreifen oder Ketten kann es sehr teuer werden. Die Geldbuße bei einem Vergehen beträgt zwar nur 35 Euro. Doch bei einem Unfall können es bis zu 5000 Euro werden.
Italien:
Auf vielen Strecken gilt in Italien eine Winterreifenpflicht. Jedoch sind die Regelungen unterschiedlich. Touristen sollten sich vorab informieren, wie die lokalen Bestimmungen sind. Etwa gilt in Südtirol eine Pflicht vom 15. November bis zum 15. April.
Im Aosta-Tal, das an Frankreich und die Schweiz grenzt, setzt die Winterreifenpflicht bereits einen Monat früher vom 15.Oktober ein.
Wer gegen die Gesetze verstößt, muss mit einer Strafe von 45 bis 345 Euro rechnen.
Schweiz:
In der Schweiz gibt es, wie auch in Deutschland, keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Ist Schnee und Eis auf der Straße, müssen die Winterreifen aufgezogen sein.
Grundsätzlich müssen laut Schweizer Gesetz Autofahrer in der Lage sein, ihr Auto zu beherrschen. Bei einem Unfall im Schnee und fehlenden Winterreifen, ist der Fahrer deswegen mit haftbar.
Das Bußgeld liegt laut ADAC bei etwa 90 Euro.
Erstveröffentlichung: 8. Dezember 2019, 10:53 Uhr
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