Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgelehnt. Das müssen Wählerinnen und Wähler jetzt wissen.
Bundesverfassungsgericht
Die Karlsruher Richter entscheiden heute über einen Eilantrag zur Wahlwiederholung in Berlin.
Bild: dpa
Berlin Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgelehnt. Damit können die Wahlen am 12. Februar wie geplant stattfinden.
Ein Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus. Sie dürfte erst nach dem Wahltermin fallen. Der Eilantrag wurde ohne Begründung abgelehnt, diese erhalten die Antragsteller und die Öffentlichkeit erst später.
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts reagiert. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Bröchler am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. „Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.“
Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten.
Das Verfassungsgericht des Landes Berlin hat die Wahl vom 26. September 2021 nachträglich für ungültig erklärt. Grund war eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten im Wahlablauf: fehlende Wahlunterlagen, vertauschte Stimmzettel, zu lange Warteschlagen.
Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen. Kurz nach der Wahl erhob der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Ergebnisse.
Der 26. September 2021 war ein Super-Wahltag: In Berlin wurde auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene gewählt.
Mit der Bundestagswahl, bei der es in Berlin ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Hier ist die Wahlprüfung anders geregelt. Der dafür zuständige Bundestag hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl in Berlin nur teilweise wiederholt wird – und zwar dort, wo es nachgewiesenermaßen Vorfälle gab.
Damit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in einem separaten Verfahren als formale Beschwerdeinstanz. Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt haben unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, die eine umfangreichere beziehungsweise die vollständige Wiederholung anstreben. Ein Termin für die Wiederholungswahl wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung in Karlsruhe abgeschlossen ist.
Die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen werden am 12. Februar ebenfalls wiederholt. Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bleibt hingegen gültig: Die Mehrheit der Berliner stimmte für die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen – bislang allerdings ohne politische Folgen.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft einen Eilantrag gegen die Wahlwiederholung. Mit diesem wollten die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wahl nicht stattfinden darf, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorliegt.
Die Richter haben im Eilverfahren eine sogenannte Folgenabwägung vorgenommen. Sie überlegten, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie jetzt dem Eilantrag stattgeben und die Verfassungsbeschwerde später erfolglos bleibt – oder wenn sie die Dinge erst einmal laufen lassen und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als berechtigt erweist.
Sollten die Karlsruher Richter im Hauptsacheverfahren entscheiden, dass das Landesverfassungsgericht die ursprüngliche Wahl unrechtmäßig für ungültig erklärt hat, könnte auch das Ergebnis der Wiederholungswahl obsolet werden. Eine solche Entscheidung gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Wahlexperten kritisieren vor allem, dass die Urteile und Verfahren rund um die Berliner Wahlen in der Bevölkerung für Unsicherheit sorgen. Es könnte zum aktuellen Zeitpunkt der Eindruck entstehen, dass sich das Wählen nicht lohne, da das Haupturteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Wahlen am 12. Februar noch aussteht.
Auch eine Verschiebung der Wahl sei allerdings nicht ideal, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler gegenüber „Zeit Online“: „Was würden wir dann mit den schon abgegebenen Stimmen machen?“
Aktuelle Umfragen zur Abgeordnetenhauswahl sehen die CDU mit rund 23 Prozent der Stimmen in Führung, dicht gefolgt von den Grünen mit rund 20 Prozent und der SPD mit rund 19 Prozent. Aktuell stellen die Sozialdemokraten mit Franziska Giffey die Berliner Regierende Bürgermeisterin. Ihre Partei könnte im Vergleich zur ursprünglichen Wahl im September deutliche Verluste einstecken müssen.
Außerdem rechnen Experten mit einer niedrigeren Wahlbeteiligung. 2021 gingen 75,4 Prozent der wahlberechtigten Berliner an die Urne. Diese verhältnismäßig hohe Quote könnte vor allem mit der Zusammenlegung der verschiedenen Wahlen und Abstimmungen zu tun haben. Doch die Bundestagswahl und der Volksentscheid werden am 12. Februar nicht wiederholt – eine niedrigere Wahlbeteiligung ist denkbar.
Die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, nannte jüngst das aktuell bestehende Bündnis von Grünen, SPD und Linken als ihre Wunschkoalition. Eine Zusammenarbeit mit der CDU und deren Spitzenkandidaten Kai Wegner schließt Jarasch Berichten zufolge aus.
Voraussichtlich im Frühjahr 2024 wird in allen Bundesländern das Europäische Parlament gewählt.
Mit Agenturmaterial.
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