PremiumDer Abgasskandal hat gezeigt, wie Unternehmen viele Verbraucher schädigen können. Nun wird eine neue Klagemöglichkeit geschaffen. Was bedeutet das?
Dieselskandal
Immer wieder sind viele Bürgerinnen und Bürger von Massenschäden betroffen. Bisher mussten Verbraucher selbst gegen Unternehmen klagen, um zum Beispiel Schadenersatz zu erhalten. Das wird sich nun ändern.
Bild: dpa
Berlin Ob Dieselskandal, Bankentgelte oder Strompreise: Immer wieder sind viele Bürgerinnen und Bürger von Massenschäden betroffen. Bisher mussten Verbraucher selbst gegen Unternehmen klagen, um zum Beispiel Schadenersatz zu erhalten. Das wird sich nun ändern.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Abhilfeklage. Verbraucherverbände sollen damit Ansprüche von vielen einzelnen Betroffenen bündeln und gegen Unternehmen vorgehen können.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verbandsklagerecht:
Künftig können Verbraucherverbände die Ansprüche von Verbrauchern gegen einen Unternehmer unmittelbar gerichtlich einklagen. Die Fälle der Verbraucher müssen jedoch „gleichartig“ gelagert sein, sodass das Gericht über alle Fälle gebündelt in einem einzigen Verfahren entscheiden kann, ohne individuellen Besonderheiten Rechnung tragen zu müssen.
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×