Für einen Parteiausschluss sieht die Schiedskommission keine Grundlage. Doch das letzte Wort in der Affäre ist womöglich noch nicht gesprochen.
Gerhard Schröder
Dem früheren Bundeskanzler konnte kein Verstoß gegen die SPD-Parteiordnung nachgewiesen werden.
Bild: dpa
Hannover, Berlin Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz.
Die Kommission sieht damit keine Grundlage für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Gleich 17 SPD-Gliederungen hatten das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder beantragt, hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte das Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war zu dem Termin weder persönlich erschienen noch hatte er einen Anwalt geschickt.
Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover ist für das Verfahren zuständig, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden SPD-Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Es sind jedoch noch bis zu zwei weitere Instanzen möglich: beim SPD-Bezirk Hannover sowie bei der SPD-Bundesschiedskommission.
Ein Ausschluss galt wegen der hohen Hürden als wenig wahrscheinlich. Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger gab zu Beginn des Verfahrens zu im Gespräch mit dem Handelsblatt bedenken, dass die offizielle Linie der SPD zu Russland in der Vergangenheit keineswegs so klar gewesen sei, „dass leicht zu bestimmen wäre, ab welchem Punkt überhaupt gegen die Parteigrundsätze verstoßen wurde“.
>> Lesen Sie hier: Der Fall Gerhard Schröder: Warum das Ausschlussverfahren wenig Chancen auf Erfolg hat
Der heute 78 Jahre alte Schröder steht seit langem wegen seiner Nähe zu Russland in der Kritik. Er gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Nach Kremlangaben war Schröder Ende Juli in der russischen Hauptstadt Moskau.
Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine erklärte Schröder zwar, es liege in der Verantwortung der russischen Regierung, den Krieg zu beenden. Allerdings dürften die Verbindungen zu Russland nicht komplett gekappt werden. Im Juli erklärte der Altkanzler zudem, er wolle seinen Draht zu Putin weiter aufrechterhalten und glaube nicht an eine militärische Lösung in der Ukraine. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte Schröder wegen dessen Äußerungen zum Ukraine-Krieg bereits im April nahegelegt, aus der Partei auszutreten.
Allerdings ist der Altkanzler in der SPD nicht komplett isoliert. Es gebe auch viele SPD-Mitglieder, die sich mit Schröder solidarisierten, sagte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne, am Rande der Verhandlung des Parteiordnungsverfahrens. „Die sagen: Wenn Gerhard Schröder ausgeschlossen wird, dann ist für mich nach 40 Jahren auch Schluss.“
Esken hatte Schröder für seine jüngsten Äußerungen über eine angebliche Verhandlungsbereitschaft von Russlands Präsident Wladimir Putin im Ukraine-Krieg scharf kritisiert. „Gerhard Schröder agiert nicht als Ex-Kanzler, sondern als Geschäftsmann, und so sollten wir seine Äußerungen auch interpretieren“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Mit allem, was er tut und sagt, handelt er im eigenen Interesse und in dem seiner Geschäftspartner.“
Ende Juli war der Altkanzler erneut zu Besuch bei Putin in Moskau und gab anschließend dem Magazin „Stern“ sowie den Sendern RTL und ntv ein Interview, in dem er mit Blick auf den Ukraine-Krieg behauptete: „Die gute Nachricht heißt: Der Kreml will eine Verhandlungslösung.“ Diese und andere Äußerungen in dem Interview stießen in Deutschland parteiübergreifend, aber auch international auf massive Kritik.
Glaubte man dem Generalsekretär der SPD, Kevin Kühnert, wäre es ohnehin nicht zum Parteiausschluss gekommen. „Das deutsche Parteienrecht und übrigens auch das Statut der SPD sehen keine Parteiausschlüsse für heftige Meinungsverschiedenheiten, Provokationen oder geschäftliche Interessen vor“, hatte Kühnert im Februar der „Rheinischen Post“ gesagt.
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