29.04.2021
16:50
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt ab dem 1. Mai nicht mehr. Handel, Gastgewerbe und Reisebranche fordern eine Verlängerung der Regelung, Experten halten dagegen.
Geschäftsaufgabe
Ohne längeren Insolvenzschutz müssen zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen.
Bild: dpa
Berlin An diesem Freitag laufen die Regelungen zum längeren Insolvenzschutz für deutsche Unternehmen in der Coronakrise aus. Von der Pandemie stark betroffene Branchen wie der Handel, das Gastgewerbe und die Reisebranche halten das für falsch.
„Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie zeigt schon jetzt sehr deutlich, dass es noch dauern wird, bis das Geschäft mit der Reise wieder richtig anlaufen kann“, sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig, dem Handelsblatt. „Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst. Das kann die Politik nicht wollen.“
Unterstützung für die Wirtschaft kommt aus den Ländern. „Bundeslockdown verhängen und gleichzeitig die geschlossenen Unternehmen von der Insolvenzklippe stoßen, geht nicht zusammen“, sagte Saarlands Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) dem Handelsblatt. Wie andere ihrer Länderkollegen plädiert sie für eine längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. „Die Bundesregierung muss eine tragbare Lösung für gebeutelte Unternehmen finden.“
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Von Maike Telgheder
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