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06.10.2022

14:49

Anweisung des Finanzministeriums

Stundungen und geringere Vorauszahlungen: Finanzämter sollen in der Krise großzügig sein

Von: Jan Hildebrand

Bund und Länder fordern die Finanzämter auf, den Steuerzahlern in der Energiekrise entgegenzukommen. Bei den Hilfen soll es möglichst unbürokratisch zugehen.

Zusammen mit seinen Länderkollegen weist Lindner die Finanzämter zu Großzügigkeit in der Energiekrise an.  REUTERS

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Zusammen mit seinen Länderkollegen weist Lindner die Finanzämter zu Großzügigkeit in der Energiekrise an. 

Berlin Viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind wegen der stark gestiegenen Energiekosten in akuter Finanznot. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und seine Länderkollegen wollen nun für etwas Entlastung sorgen. Sie weisen die Finanzämter an, bei fälligen Zahlungen möglichst großzügig vorzugehen. Statt Mahnungen soll es Stundungen geben.

Das geht aus einem Brief des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder hervor, der am Donnerstag verschickt wurde. Das sogenannte BMF-Schreiben mit dem Betreff „Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine“ liegt dem Handelsblatt vor.

Die Folgen des Kriegs und der Sanktionen seien für Bevölkerung und Unternehmen „schwerwiegend“, heißt es in dem Papier. Die Finanzämter sollten dies bei Steuerpflichtigen, die erheblich von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, „angemessen berücksichtigen“. Den Finanzämtern stünden dazu „eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen“ zu.

Liquidität soll gesichert werden

Im Klartext: Bund und Länder weisen die Finanzämter an, von ihrem Spielraum Gebrauch zu machen und Steuerzahlern, die wirtschaftliche Probleme haben, möglichst entgegenzukommen. Als Beispiele werden die „Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer“ sowie die „Stundung“ von fälligen Steuerzahlungen genannt.

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler müssen häufig Vorauszahlungen an den Fiskus leisten, welche sich am Gewinn des Vorjahres orientieren. Durch die gestiegenen Energiekosten stellt sich die wirtschaftliche Lage aber für viele nun völlig anders dar. Deshalb sollen die Vorauszahlungen bei Bedarf gesenkt werden. Zudem ist eine Stundung der Steuerschulden möglich. Beides hilft Unternehmen und Selbstständigen, Liquidität zu sichern.

Um von einer solchen Maßnahme zu profitieren, ist ein Antrag beim Finanzamt notwendig. Die Finanzbeamten entscheiden dann im Einzelfall. „Die Finanzämter schöpfen den ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll aus“, lautet die Aufforderung im Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Bei Anträgen für geringere Vorauszahlungen seien bis März 2023 „keine strengen Anforderungen zu stellen“, heißt es weiter.

Steuereinnahmen verschieben sich nur

Auch sollen „Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag ausgesetzt“ werden können. „Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen verzichtet werden“, schreibt das Bundesfinanzministerium. Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige von den Energiepreissteigerungen „nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist“ und dass er „seinen steuerlichen Pflichten, insbesondere seinen Zahlungspflichten, bisher pünktlich nachgekommen ist“.

Schon während der Coronakrise hatten Bund und Länder auf Steuerstundungen und geringere Vorauszahlungen gesetzt. Diese Maßnahmen gelten als ein Mittel, um Unternehmen und Selbstständige schnell zu entlasten.

Für den Fiskus sind die Maßnahmen nicht mit großen Einnahmeausfällen verbunden, weil sich die Zahlungen nur verschieben. Angesichts der Energiekrise und der geringeren Gewinne werden die Steuereinnahmen ohnehin sinken.

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