Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nur langsam in Regelschulen integriert. Ob die Inklusion vorankommt, hängt auch vom Bundesland ab.
Inklusion an der Schule
Ein Junge in einem Rollstuhl nimmt in einer fünften Klasse der Waldschule in Mannheim am Unterricht teil.
Bild: dpa
Düsseldorf Die positiven Statistiken zur Inklusionsentwicklung in Deutschland vermitteln ein falsches Bild – zu diesem Schluss kommt eine neue Bertelsmann-Studie. Zwar würden Daten der Kultusministerkonferenz (KMK) darauf schließen lassen, dass mehr Schüler mit Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet werden. Dies liege jedoch daran, das einzelne Bundesländer einige Förderschwerpunkte in ihren Statistiken nicht berücksichtigen und den Anteil aller Schüler mit Förderbedarf deshalb unterschätzen. Zudem sei bei vielen Schülern, die bereits eine Regelschule besuchten, im Nachhinein ein sonderpädagogischer Förderungsbedarf diagnostiziert worden.
Auch insgesamt kommt das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung an Regelschulen laut Klaus Klemm, dem Autor der Studie, nur langsam voran. Demnach ist der Anteil der Schüler, die Förderschulen besuchen, von 2008 bis 2017 um lediglich 0,6 Prozent gesunken. Zudem würden die Bildungschancen auch vom jeweiligen Bundesland abhängen.
In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist die Quote von Schülern, die in einer Förderschule unterrichtet werden, seit 2008 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. In zwölf Bundesländern ist der Anteil dagegen gesunken – am deutlichsten in Bremen und Thüringen mit 3,4 bzw. 3,5 Prozent. Vor allem in ostdeutschen Bundesländern sank die Quote erheblich.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen fielen die Rückgänge moderat aus. Im Saarland hat sich die Quote seit 2008 nicht geändert.
In vielen Schulen mangelt es offenbar an Personal. Schulleiter fühlen sich überfordert und stellen der Schulpolitik ein schlechtes Zeugnis aus.
Auch der jeweilige Förderbedarf entscheidet darüber, ob Schüler in einer Regelschule lernen. So kommt die Studie zu dem Schluss, das immer weniger Jugendliche mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Sprache“ eine Förderschule besuchen und sich erreichte Fortschritte lediglich auf diese beiden Bereiche beziehen. Bei den Förderschwerpunkten „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören“, „Sehen“ sowie „übergreifende Schwerpunkte“ hat sich die Quote nur geringfügig verändert.
Deutschland hat sich mit Ratifizierung der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion verpflichtet. Insgesamt kommt die Studie jedoch zu dem Schluss, dass diese in den letzten Jahren nur unzureichend vorangekommen sei.
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