Ingo Kramer
Der Arbeitgeberpräsident sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein positives Signal.
Bild: dpa
Bei der Wirtschaft stößt das Karlsruher Urteil zum Tarifeinheitsgesetz auf Erleichterung. „Das positive Signal von der heutigen Entscheidung ist, dass auch künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer am Dienstag in München. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe blieben damit ausgeschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Soziale Marktwirtschaft.
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger, sagte, ohne Tarifeinheit wäre der Flächentarif wertlos - „wenn trotz gültiger Tarifverträge Spartengewerkschaften jederzeit einen Betrieb durch Arbeitskampfmaßnahmen lahmlegen könnten“. Hier habe das Gericht die „sorgfältig austarierte Lösung“ der Bundesregierung bestätigt.
Deutsche-Bahn-Personalchef Ulrich Weber lobte, dass das Gesetz im Kern Bestand habe und „dass es nun Rechtssicherheit gibt“. Der Weg der Bahn, mit zwei Gewerkschaften für eine Berufsgruppe gleiche Bedingungen zu schaffen, sei vom höchsten Gericht bestätigt worden.
Nach massiven Streiks hatten Bahn und Lokführergewerkschaft GDL 2015 einen Tarifstreit per Schlichtung beigelegt. Dabei wurden weite Teile eines zuvor von der Konkurrenzgewerkschaft EVG ausgehandelten Tarifergebnisses übernommen. Weber sagte, nun werde die Bahn den Tariffrieden nutzen, um bis Ende 2018 mit beiden Gewerkschaften über die künftige Zusammenarbeit im Sinne des Urteils zu sprechen.
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Der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, begrüßte, dass das bestätigte Gesetz die Möglichkeiten von Spartengewerkschaften beschränke, „das gesamte Wirtschaftsleben in unserem Land lahmzulegen“.
Die Gewerkschaft IG Metall will in der kommenden Tarifrunde voraussichtlich für eine temporäre 28-Stunden-Woche kämpfen. Doch flexible Arbeitszeiten sind Luxus – und so nicht für alle da. Ein Kommentar.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz aufreibende Machtkämpfe verhindern. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass sich Rivalen von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Unter den kleineren Gewerkschaften gibt es breiten Widerstand, sie fürchten um ihre Durchsetzungskraft. In Karlsruhe sind elf Verfassungsklagen gegen die Tarifeinheit anhängig, über fünf davon hat der Erste Senat nun stellvertretend entschieden.
Anlass für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010, das verschiedene Tarifverträge nebeneinander möglich machte. Mit dem Gesetz will Nahles zurück zu der über Jahrzehnte gängigen Praxis nach dem Motto „ein Betrieb - ein Tarifvertrag“.
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