Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Die staatliche KfW bietet spezielle Förderprogramme an, um die Folgen der Coronakrise zu reduzieren. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Sonderprogramm.
Die staatliche KfW bietet inzwischen zwei verschiedene Förderprogramme an: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Der Unterschied liegt unter anderem in den Zugangsvoraussetzungen und im Zinssatz. Die Programme können nicht miteinander kombiniert werden.
Diese Übersicht zeigt alle notwendigen Infos über das Sonderprogramm. Die wichtigsten Infos zu den Schnellkrediten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die beiden Förderkreditprogramme „KfW Unternehmerkredit“ (für Firmen, die älter als fünf Jahre sind) und „ERP-Gründerkredit Universell“ (für Firmen, die jünger als fünf Jahre, aber mindestens drei Jahre alt sind) richten sich an alle Wirtschaftstreibenden – Großunternehmen, Mittelständler, Einzelunternehmen und Freiberufler. Voraussetzung ist aber, dass die wirtschaftlichen Probleme sich auf die Coronakrise zurückführen lassen und nicht schon vorher bestanden. Das wird von der KfW und auch den Hausbanken geprüft.
Daneben beteiligt sich die KfW im Rahmen eines neuen Programms auch an Konsortialkrediten, also Darlehen, die eine Gruppe von Banken gemeinsam vergeben. Das Programm wendet sich an in- und ausländische Firmen für Aktivitäten in Deutschland.
Ja.
Über die Programme „Unternehmerkredit“ und „ERP-Gründerkredit Universell“ können Kredite bis maximal eine Milliarde Euro abgerufen werden. Der Zinssatz beträgt für kleine und mittelgroße Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter, bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz) je nach Kreditwürdigkeit zwischen 1,0 Prozent und 1,46 Prozent. Bei großen Unternehmen sind es zwischen 2,0 Prozent bis 2,12 Prozent.
Die Laufzeit der Kredite liegt zwischen zwei und sechs Jahren. Zunächst waren es maximal fünf Jahre. Für Kredit bis 800.000 Euro gelten seit Mitte April sogar Laufzeiten von bis zu zehn Jahren.
Geht der Mittelbedarf über eine Milliarde Euro hinaus, dann beteiligt sich die KfW direkt an Konsortialkrediten, bei denen sich mehrere Banken für eine Finanzierung zusammentun. Das ist bereits bei Finanzierungen ab 25 Millionen Euro möglich. Die Förderbank übernimmt in diesen Fällen bis zu 80 Prozent des Risikos und übernimmt für ihren Anteil die Zinssätze und Konditionen, die auch die anderen Banken verlangen. Die Laufzeit beträgt bis zu sechs Jahre.
Es gibt bestimmte Obergrenzen für die Kredite aus allen drei Programmen, die von einigen individuellen Faktoren abhängen und die das Gesamtengagement der KfW begrenzen: Sie richten sich zum einen nach Kennziffern wie dem Jahresumsatz, den Lohnkosten, den Finanzierungsbedarf für die nächsten zwölf Monate bei großen beziehungsweise 18 Monaten bei kleinen und mittleren Firmen. Zum anderen deckelt die KfW die Kreditsumme bei 50 Prozent der Gesamtverschuldung. Das ist ein Nachteil für Unternehmen, die bislang kaum Schulden hatten.
Bislang durften diese Programme nur für Investitionen verwendet werden. Wegen der Coronakrise stehen diese Programme nun auch für die Finanzierung von Betriebsmitteln oder Warenlager offen.
Die Kredite werden über das Hausbankverfahren vergeben, die Hausbank muss dem Kredit nach einer Risikoprüfung zustimmen. Die KfW übernimmt bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen 90 Prozent des Risikos, bei großen Firmen 80 Prozent.
Voraussetzung: Die Unternehmen müssen über ein grundsätzlich funktionierendes Geschäftsmodell verfügen und müssen vor Ausbruch der Coronakrise kreditwürdig gewesen sein. Umschuldungen sind nicht erlaubt.
Die Kredite aus dem Programmen Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit Universell müssen über die Hausbank beantragt werden. Der Antrag kann auf der Internetseite der KfW unter corona.kfw.de aber vorbereitet werden.
Bei Krediten bis zu drei Millionen Euro verlässt sich die KfW auf die Risikoprüfung der Hausbank. Seit dem 6. April genehmigt die KfW die Anträge sofort und zahlt sie auch postwendend aus. Bei Kreditsummen zwischen drei und zehn Millionen Euro will die KfW innerhalb von fünf Werktagen entscheiden. Bei größeren Darlehen und erst recht bei Konsortialkrediten könnte es noch länger dauern, weil die Risikoprüfung aufwendiger ist.
Die KfW-Kredite „KfW Unternehmerkredit“, „ERP Gründerkredit Universell“ und der Konsortialkredit können auch mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden. Nur bei Unternehmen schwacher Bonität kann es Einschränkungen geben.
Wenn die Bonität so schwach ist, dass die Förderung als EU-Beihilfe-Fall gilt, dann kann kein weiteres Darlehen, das als Beihilfe gilt, damit kombiniert werden. Außerdem können keine weiteren Förderkredite mit Haftungsübernahme beantragt werden.
Außerdem sind über das KfW-Sonderprogramm in Anspruch genommene Kredite nicht mit KfW-Schnellkrediten kombinierbar.
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