Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik vieler Mittelständler und legt über die KfW ein Kredit-Schnellprogramm auf. So sehen die Details aus.
Die staatliche KfW bietet inzwischen zwei verschiedene Förderprogramme an: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Der Unterschied liegt unter anderem in den Zugangsvoraussetzungen und im Zinssatz. Die Programme können nicht miteinander kombiniert werden.
Diese Übersicht zeigt alle notwendigen Infos zu den Schnellkrediten, die die Regierung zu Beginn der Karwoche neu aufgelegt hat. Die wichtigsten Infos zu den Sonderkrediten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bei den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen der KfW haftete der Staat „nur“ zu 80 oder 90 Prozent für die Kredite. Aber viele Banken waren auch nicht bereit, die vergleichsweise geringe Haftung von zehn bis 20 Prozent zu tragen. Zumindest wollten sie diese Resthaftung nur nach gründlicher Risikoprüfung übernehmen, auch weil sie sich vor nachträglichen Regressforderungen der KfW fürchten. Dadurch zog sich die Kreditprüfung zum Teil in die Länge. Nun übernimmt der Staat bis zu einer gewissen Kreditsumme das volle Risiko für das Darlehen. Das neue Programm ist darauf ausgelegt, die Kredite möglichst schnell und möglichst unkompliziert an die Unternehmen zu bringen.
Seit 15. April 2020 an können die Firmen Anträge stellen. Technisch können die Hausbanken den Schnellkredit aber erst später - laut KfW spätestens ab dem 28. April - über die Vertriebs- und Serviceplattform der KfW stellen - und erst ab diesem späteren Zeitpunkt wird die KfW technisch eine rechtsverbindliche Zusage erteilen können. Allerdings verspricht das Förderinstitut den Banken in einem Rundschreiben, dass sie alle korrekten Anträge, die zwischen dem 15. April und diesem verspäteten technischen Start des KfW-Schnellkredits gestellt werden, auch nachträglich refinanzieren wird. So will die KfW die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Banken den betroffenen Firmen eine Zwischenfinanzierung anbieten können. Der Kredit kann bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.
Die Kredite richten sich an Unternehmen, die mehr als zehn Beschäftigte haben und mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Auch das ist eine Erleichterung. Für die bisherigen Programme qualifizierten sich nur Unternehmen, die mindestens drei Jahre alt sind. Auch Unternehmen, an denen Finanzinvestoren beteiligt sind, können gefördert werden. Allerdings gilt auch für das neue Kreditprogramm: Die Firmen dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen zu diesem Zeitpunkt „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen. Für sehr junge Firmen könnte schon das eine hohe Hürde sein. Grundlegende Informationen stellt die KfW auch auf ihrer Homepage bereit.
Unternehmen können sich eine Summe von bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 leihen. Die absolute Obergrenze liegt allerdings bei 500.000 Euro für Firmen mit höchstens 49 Mitarbeitern und bei 800.000 Euro für Firmen mit 50 Mitarbeitern und mehr. Der Zinssatz beträgt drei Prozent und liegt damit über den Konditionen für die regulären Corona-Hilfsprogramme. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die KfW-Schnellkredite ohne eingehende Risikoprüfung verteilt werden sollen. Das Risiko, dass sich hoffnungslose Fälle unter den Antragstellern befinden, ist also größer als bei den KfW-Programmen, bei denen die Banken die Firmen zunächst gründlich prüfen. Die Kredite haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind zwei Jahre lang tilgungsfrei. Die Konditionen sind damit also auch insgesamt ungünstiger als die der anderen, bisherigen KfW-Coronaprogramme.
Die Mittel können für den laufenden Betrieb oder auch Investitionen genutzt werden. Die Umschuldung und Ablösung von Kreditlinien sind explizit ausgeschlossen. Auch Gewinn- und Dividendenausschüttungen sind während der Laufzeit des Kredits nicht erlaubt. „Ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber“, heißt es im Beschluss des Corona-Kabinetts.
Die Unternehmen müssen gesund sein. So gesund, dass sie in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn ausgewiesen haben. Die Bank prüft diese Angaben mithilfe der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Lohn- und Gehaltsunterlagen der Firmen. Auch die Zahl der Mitarbeiter wird von der Bank überprüft.
Eine weitere Voraussetzung: Die Antragsteller müssen versichern, dass sie zum Stichtag 31. Dezember 2019 keine ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen vorwiesen und dass sie nicht Insolvenz hätten beantragen müssen. Auch die Hausbank muss das bestätigen.
Hintergrund für die Gewinnprüfung: die fehlende Risikoprüfung beim Schnellkredit durch eine Bank oder die KfW. Die Banken müssen dem Unternehmen nicht einmal eine „positive Fortführungsprognose“ bescheinigen, also die Prognose abgeben, dass das Unternehmen dank der Hilfen die Krise wohl überstehen wird. Der Staat haftet für das Darlehen zu 100 Prozent, im Gegenzug verzichtet die Hausbank darauf, irgendwelche Sicherheiten von dem Unternehmer zu verlangen. Das soll die Kreditvergabe beschleunigen.
Das kommt darauf an. Mit den Zuschüssen können die Schnellkredite nach Auskunft der KfW kombiniert werden - bis zu der Obergrenze von 500.000 Euro beziehungsweise 800.000 Euro. Der KfW-Schnellkredit kann aber nicht mit anderen Krediten des KfW-Sonderprogramms Corona kombiniert werden, auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) oder mit Programmen der Bürgschaftsbanken, die im Zuge von Corona erweitert wurden. Die Unternehmen können den – etwas teureren – Schnellkredit aber als Überbrückungshilfe nutzen, etwa wenn sie gerade den langwierigeren Prüfprozess für einen regulären KfW-Sonderkredit durchlaufen. Wenn dieser genehmigt ist, können sie den KfW-Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen und auf die günstigeren KfW-Sonderkredite umsatteln. Ein Wechsel von den Sonderprogrammen in den Schnellkredit ist nicht möglich.
Wenn Unternehmen sich nicht sicher sind, wie viel Geld sie benötigen, können sie bis zu der für sie zulässigen Höchstsumme außerdem mehrere Anträge stellen, geht aus einem Rundschreiben der KfW an die Banken hervor.
Nein. Zwar haftet der Staat zu 100 Prozent, doch letztlich muss eine Bank den Kreditantrag für ein Unternehmen bei der KfW stellen. Eine Risikoprüfung muss die Bank nicht durchführen. Sie müssen nur bestimmte Kennziffern sowie die Identität des Kunden prüfen.
Eine regelrechte Risikoprüfung müssen die Kreditinstitute zwar nicht durchführen, aber sie müssen prüfen und bestätigen, dass die einschlägigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen sie unter anderem die Identität des Kunden prüfen (Know-Your-Customer), den Jahresumsatz, die Zahl der Mitarbeiter und die Frage, ob der zulässige Kredithöchstbetrag eingehalten wurde. Auch die Frage, ob das Unternehmen profitabel genug war, gehört dazu. Dafür erhalten die Institute ein Bearbeitungsentgelt von 1000 Euro sowie 0,2 Prozent Zins. Im Fall einer Insolvenz müssen die Banken versuchen, möglichst viel der ausstehenden Forderung der KfW einzutreiben und werden dafür mit neun Prozent des Nettoerlöses beteiligt.
In manchen Fällen enthalten Kreditverträge eine Klausel, die es Unternehmen verbietet, ohne Erlaubnis der Bank weitere Kredite aufzunehmen. Ob diese Einschränkung auch für den KfW-Schnellkredit gilt, ist eine noch zu klärende Frage. Solche Verbotsklauseln sollen verhindern, dass Unternehmen sich ohne Wissen der Altgläubiger zusätzlich verschulden. Das wäre für die bisherige kreditgebende Bank ein Nachteil, denn im Insolvenzfall müsste sie sich den Erlös aus der Liquidation eines Unternehmens mit mehr Gläubigern teilen.
Offiziell ist das nicht möglich. Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen sind nicht erlaubt. Wie sich in der Praxis kontrollieren oder verhindern lässt, ob und warum eine Bank ihr eigenes Kreditengagement bei einem Unternehmen herunterfährt, ist eine ungeklärte Frage.
Der KfW-Schnellkredit hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Wenn eine Bank also im kommenden Jahr einem Unternehmen keine Anschlussfinanzierung für einen bestehenden Kredit anbietet, lässt sich das kaum verhindern. Allenfalls im Anschluss an eine Insolvenz könnte die KfW vermutlich überprüfen, ob eine Bank ihre Kreditlinie nach dem Schnellkredit zurückführte und dadurch die Situation des Unternehmens verschlechterte.
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